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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#38
Nein...nur die Anklageschrift

Das ist doch noch kein Strafbefehl oder ?

Habe mir dann erst einen Anwalt genommen...Muss gestehen das ich eigentlich die Hauptverhandlung möchte...

Also muss ein Eröffnungsbeschluss oder ein Nichteröffnungsbeschluss erlassen werden ?
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RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Arminius - 25-05-2014, 11:45
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

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