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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#19
(14-05-2014, 16:29)Arminius schrieb: @Blumentopferde...Der Staatsanwalt macht bei Dir weiter obwohl Du die Zahlungen alle schon belegt hast?

Was will er denn Beweisen? Dann liegt doch gar nichts vor?

Nach so einer Strafanzeige wirst du ja zu den Grünen gebeten um eine Aussage zu machen. Dabei habe ich sämtliche Zahlungsbelege bezüglich Unterhalt abgegeben. Und DANN hat der SA die Anklage erhoben.

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RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Blumentopferde - 14-05-2014, 16:33
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Nappo - 15-05-2015, 16:49
RE: §170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren - von Rumpel - 15-05-2015, 23:18

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