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§170 StGB Dauer bis zum Hauptverfahren
#9
@Dzombo, danke f. den Hinweis !

Sollte ich also das gemeinsame Sorgerecht beantragen erst nach dem Urteil.

Na ja mal sehen was passiert...bei mir hat der Staatsanwalt auch erstmal fröhlich drauflos geballert.

Die Sachverhaltsaufklärung hat er anscheinend ganz ausgelassen...

Hat wohl nicht mehr damit gerechnet das ich mir einen Anwalt nehme...

Halte den Anwalt aber f. wichtig damit es nachher nicht heisst er hat auf die Rechtsmittel verzichtet...

Pflichtverteidigerantrag ist gestellt...die Rechtssprechungen der OLG sind in der Stellungnahme angegeben.Big Grin
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