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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß
#6
Danke erstmal.

Um Missverständnisse vorzubeugen. Der Titel ist auf einen Betrag begrenzt, ich meinte zeitlich unbegrenzt. Es geht auch nur um den Betrag über die Höhe des titulierten Betrages.

Eine Verjährung trit erst nach 3 Jahren ein, wenn man nicht wieder angemahnt wurde. Bin mir da aber auch nicht sicher.

Wie gesagt, bei meinem großen gibt es keine Probleme. Auch wenn ich nicht viel Unterhalt zahle. Vor allem habe aber sehe ich ihn.

Beim kleinen war es von Anfang an auf Streit. Die Berechnung war meines Erachtens falsch vom JA, der große war nicht berücksichtigt.
Habe ich später auch an meinen Anwalt abgeben. Um Streit zu vermeiden habe ich vorgeschlagen ich zahle den Betrag, aber ich unterzeichne keine Pfändung. Anwort des JA war ich muss. Mein Anwalt hat nur den Kopf geschüttelt darüber.
Ich versteh nicht warum das JA so gegen das Kind arbeitet, jetzt bekommt es die Hälfte des Unterhaltes und ich wollte mehr zahlen.
Umgangsrecht gleich null. Ich habe nur Pflichten, null Rechte. Anfragen wegen Umgangsrecht wurden ignoriert.
Die Mutter darf in der Zeit einfach neu studieren weil sie keine Arbeit findet. Ich wurde durch Krankheit arbeitslos, jetzt eine Behinderung, bin der schuldige? Die Mutter darf mich zur Adoption drängen jahrelang?

Genau diese JA will jetzt pfänden, dabei zahle ich schon Unterhalt unter meinem Selbstbehalt und bringt somit den Unterhalt beider Kinder in Gefahr?

Sowas muss man nicht verstehen. Huh
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Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 17:24
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 18:57
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von Smiley19 - 11-05-2014, 19:07
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 20:33
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:35
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:01
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von p__ - 11-05-2014, 21:55
RE: Rückzahlung Unterhaltsvorschuß - von the notorious iglu - 11-05-2014, 22:26

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