06-03-2009, 11:22
Hehehe:
So hätten sie es gerne, die Schuldfrage ausblenden, wenn sichergestellt ist, dass die Frau unterhaltsberechtigt wird und der Mann zahlen muss.
Im Fall der Unterhaltsversagung für die Frau wird wieder nach der Schuldfrage gerufen. Verräterisch, denn deutlicher kann der djb nicht zeigen, dass es im Grunde darum geht, dass der Mann in jedem Falle zahlt.
TAZ schrieb:Urteil zum Trennungsunterhalt
Gefährliches Fremdgehen
Das Urteil zur Unterhaltsversagung für eine "untreue" Ehefrau stößt auf Kritik des Juristinnenbundes. Schließlich könne ja auch der Mann schuld am Scheitern der Ehe sein.
So hätten sie es gerne, die Schuldfrage ausblenden, wenn sichergestellt ist, dass die Frau unterhaltsberechtigt wird und der Mann zahlen muss.
Im Fall der Unterhaltsversagung für die Frau wird wieder nach der Schuldfrage gerufen. Verräterisch, denn deutlicher kann der djb nicht zeigen, dass es im Grunde darum geht, dass der Mann in jedem Falle zahlt.