22-04-2014, 20:23
(22-04-2014, 17:58)Timo Sassi schrieb:(22-04-2014, 15:18)comment schrieb: Das Kindergeld ist für das Kind da, dort wo es lebt.
Nein und immer wieder Nein. Kindergeld ist eine steuerrechtliche Kompensation für die Eltern!
Das stimmt so nicht ganz. Habe mich selbst mal mit meinem Vater um das Kindergeld "gestritten" und Recht bekommen.
Grundsätzlich gilt: Das Kindergeld erhält, wer das Kind unterhält. Das sind im Normalfall die Eltern, es kann aber auch andere Bezugsberechtigte geben.
Z.B. studierte ich damals, erhielt Bafög (Eltern nicht leistungsfähig), wohnte noch bei meinen Eltern (Appartement im Haus für welches ich Miete bezahlte). Die Familienkasse entschied, dass noch Kindergeld-Anspruch besteht, dieses aber an mich auszuzahlen ist.
Für den TO gilt jedoch sehr wahrscheinlich, dass er das KiGeld erhalten müsste und nicht das Kind, da er ja noch UH leistet.