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Einstweilige Verfügung wegen Ostern
#1
Sagt mal, kann der Umgangsberechtigte eine einstweilige Verfügung für Ostern beantragen? Hintergrund ist, daß Mutti das schon zugesagt hatte, sich aber jetzt nicht mehr daran erinnern kann. Zugtickets usw. sind schon gekauft und auch meine Mutti (Oma des Kindes) hatte sich schon sehr gefreut. Danke für Eure Antworten.
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#2
Keine einstweilige Verfügung, sondern eine einstweilige Anordnung. So aus der Luft heraus kann man dazu aber nichts sagen, dazu fehlen alle wichtige Informationen. Zum Beispiel, ob denn schon eine Umgangsregelung existiert oder nur mündliche Vereinbarungen, ob bereits andere Verfahren laufen.

Kann aber auch schiefgehen, sogar das BVerfG hat vor einem Jahr eine einstweilige Anordnung gekippt, die dem Vater ein paar Tage Umgang gebracht hätte (Beschluss vom 18.04.2013 – 1 BvR 1119/13). Lies dir die Begründung des Urteils genau durch, dort stehen die Voraussetzungen für den Erlass einer erfolgreichen einstweilige Anordnung - Rechtsgrundlagen und Rechtsabwägungen. Die Hürden sind hoch!
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#3
Es gibt keine Umgangsvereinbarung über die Feiertage. Es gibt allerdings eindeutige schriftliche Zusagen der Mutti, die Sie jetzt nicht mehr erinnert. Wo ist bitte der Unterschied zwischen Einstweiliger Verfuegung and Anordnung? Die Hinweise werde ich lesen, Danke hierfür!
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#4
Muss auch nicht schiefgehen. Hatte kürzlich eine Anhörung nach eA-Antrag zur Regelung des Urlaubs.
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#5
Einstweilige Verfügung und einstweilige Anordnung betreffen unterschiedliche Rechtsbereiche. Meist sind sie nur zulässig als Teil eines Hauptsacheverfahrens und auch nur bis dahin gültig.
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#6
Wenn es mit der eA nicht klappt, solltest du dann Schadenersatz einklagen. Ich nehme an, dass man vom Kauf der Fahrkarten nicht zurücktreten kann.
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