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Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch
#3
"In dieser speziellen Konstellation kann es durchaus sein, dass das Gericht dem Kind das Bafög aus der Tasche herausrechnet. Dann würde Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fällig werden. "

?? Was ist mit dieser Aussage gemeint, ich verstehe nicht???

und kann trotz der Abänderungsklage vollstreckt werden oder erst nach einem Urteil oder Vergleich?
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RE: Unterhalt für beh. vollj. Kind Übergang Unterhaltsanspruch - von majon - 31-03-2014, 14:26

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