31-03-2014, 14:26
"In dieser speziellen Konstellation kann es durchaus sein, dass das Gericht dem Kind das Bafög aus der Tasche herausrechnet. Dann würde Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle fällig werden. "
?? Was ist mit dieser Aussage gemeint, ich verstehe nicht???
und kann trotz der Abänderungsklage vollstreckt werden oder erst nach einem Urteil oder Vergleich?
?? Was ist mit dieser Aussage gemeint, ich verstehe nicht???
und kann trotz der Abänderungsklage vollstreckt werden oder erst nach einem Urteil oder Vergleich?