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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
Die reinen Kraftstoffkosten bilden idR nicht die tatsächlichen Kosten der Kfz-Nutzung ab.
Es werden grundsätzlich die geringstmöglichen zumutbaren Fahrtkosten erstattet.

Auf Nennung von Paragraphen sollte man besser verzichten. Das Amt kennt diese, hat entsprechende zugrunde zu legen.

Es reicht, auf Rechte und strenge Pflichten aus der Umgangsregelung hinzuweisen, wann das Kind Mitglied der Bedarfsgemeinschaft ist und welche Transportkosten (aus Tickets oder Km-Pauschale) Tür-zu-Tür anfallen.

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 23-03-2014, 12:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 14:17
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 16:07
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 21:17
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 16:01
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 25-03-2014, 10:21
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 25-03-2014, 14:12
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 25-03-2014, 14:34
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 14-07-2015, 12:47
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 15-07-2015, 06:06
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Skipper - 17-12-2015, 11:10

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