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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
Moin Dzombo,

ich strebe keine andere Geschlechtsidentität an, bin gern Mann und Vater, allerdings nicht in der Variante mit Axt und Knüppel, sondern in nachdenklicher Ausprägung.  Smile

Der TO hat, entgegen Deiner Wahnehmung, bislang keine konkreten Vorstellungen zum Umgangsrecht beschrieben. Mit Äußerungen, er wolle "Umgang ausweiten und auch mal 'n paar Stungen unter der Woche", fordert er zum Rätselraten auf, was er nun eigentlich will.

Im letzten Satz bestätigst Du mich dann, er solle "eine klare Ansage machen".

Die Mutter ist die erste Adressatin. Macht die nicht mit, dann kommen 2 und 3. An 2, am JAmt kommt er letztlich nicht vorbei, wenn er sich durchsetzen will. Ohne konkrete Vorstellungen seinerseits wird das aber gar nix oder nicht viel.

Der 'Dreisprung' bildet im Übrigen nur ab, was der Gesetzgeber zur Konfliklösung vorgesehen hat:
Erst die Eltern, dann Hilfen vom Amt, letztlich Entscheidung eines Gerichts mit der gesetzlichen Auflage, gütliche Einigung anzustreben.      

S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 23-03-2014, 12:45
RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
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