Moin egon.
Du bist VKH-mäßig auf der sicheren Seite, wenn Du
- die Mutter nochmal friedlich anschreibst,
- auch beim JAmt Vermittlung beantragst.
Das Amt ist vor Gericht ohnehin mitwirkend oder sogar beteiligt.
Gerichte sehen es gern, wenn außergerichtlich alle Möglichkeiten zur Einigung ausgeschöpft wurden. Ist das nicht der Fall, dann können sie die Streiteltern zurück schicken, um eine gütliche Einigung zu versuchen. Gerichte sind nämlich gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung hinzuwirken.
Werden hier also Schritte ausgelassen, kann das erst recht zu Verzögerungen führen.
VKH oder noch zum Jugendamt...
Viel wichtiger ist doch, was Du überhaupt erreichen willst, was Du an Umgang zuverlässig organisieren kannst.
Auf den Fahrdienst der Mutter wirst Du verzichten müssen, wenn sie da freiwillig nicht mehr mitmacht. Das ist gem. Rechtsprechung allein Deine Sache.
Was ist denn zZ vereinbart und wird praktiziert?
S.
Du bist VKH-mäßig auf der sicheren Seite, wenn Du
- die Mutter nochmal friedlich anschreibst,
- auch beim JAmt Vermittlung beantragst.
Das Amt ist vor Gericht ohnehin mitwirkend oder sogar beteiligt.
Gerichte sehen es gern, wenn außergerichtlich alle Möglichkeiten zur Einigung ausgeschöpft wurden. Ist das nicht der Fall, dann können sie die Streiteltern zurück schicken, um eine gütliche Einigung zu versuchen. Gerichte sind nämlich gesetzlich gehalten, auf gütliche Einigung hinzuwirken.
Werden hier also Schritte ausgelassen, kann das erst recht zu Verzögerungen führen.
VKH oder noch zum Jugendamt...
Viel wichtiger ist doch, was Du überhaupt erreichen willst, was Du an Umgang zuverlässig organisieren kannst.
Auf den Fahrdienst der Mutter wirst Du verzichten müssen, wenn sie da freiwillig nicht mehr mitmacht. Das ist gem. Rechtsprechung allein Deine Sache.
Was ist denn zZ vereinbart und wird praktiziert?
S.
Geht die Sonne auf im Westen, muss man seinen Kompass testen.