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umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren
#84
Fange mal hinten an: tituliert wird, wenn Du das willst und was Du titulieren willst. Von wem Du Dich dafür beraten lässt und wie Du Deine Verpflichtung berechnest ist Deine Sache. Ob dafür das JA die richtige Stelle ist, ist zweifelhaft, da die die andere Seite vertreten.

133,-- € laufen nur dann als Schulden auf, wenn Du tatsächlich verpflichtet bist, die zu zahlen. Das entscheidet nicht das Jugendamt sondern im Zweifel das Familiengericht. Wenn das gesprochen hat, gibt es einen Beschluß und der kann von der Gegenseite zum Titel gemacht werden, das ist die andere Möglichkeit, einen Titel zu bekommen.

Das JA kann Dich auffordern, Bewerbungen zu schreiben, da sie wissen, was der Familienrichter meistens verlangt. Das ist aber auch unverbindlich. Das JA. kann ja bei Verweigerung Deinerseits nicht die Hilfe für das Kind aussetzen.

Bei Deinen Zahlen wäre meine Antwort die 1: würde gern zahlen, kann aber nicht, weil mein Einkommen gerade mal für meinen eigenen Lebensunterhalt reicht.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos.     Franz Kafka
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Ibykus - 24-03-2014, 17:25
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RE: umgangsrecht sorgerecht gewaltschutzverfahren - von Kindeswohlhandel.de - 24-03-2014, 10:53
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