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Psychologisches Sachverständigengutachten
#58
(27-09-2014, 11:00)wackelpudding schrieb: Da wäre doch interessant, welche Tests sie denn durchgeführt hat...

Im Gutachten wird ja so gut wie gar nichts begründet. Je drastischer die Aussagen sind, desto weniger Begründung. Die Qualität ist etwa so wie in den mittlerweile vielen kritischen Presse- und Filmdokumentationen zu schlechten Familienrechtsgutachten.

Um meinen Gedanken von vorhin weiter auszuführen, kam vielleicht nicht so klar raus: Man kann auch das Spiel auf Zeit spielen, muss dann aber gesteigerten Wert auf gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht legen. Das wäre das Szenario, für einige Monate dem im Gutachten ins Spiel gebrachte 9/5 "Wechselmodell" (Frechheit der Gutachterin, dieses Etikett dafür zu verwenden) zuzustimmen, Hauptsache das gemeinsame ABR bleibt bestehen. Nur das gemeinsame ABR bietet später wieder einen Weg zurück ins tatsächliche Wechselmodell. Ein Gutachten, das einem 14jährigen die Meinung abspricht ist nicht mehr so leicht herbeizulügen und die Schwelle, seinen Willen zu ignorieren ist höher. Sie ist eigentlich jetzt schon so hoch, dass ich das für einen der angreifbarsten Punkte beim Gutachten und beim einer gleichlautenden Richterentscheidung ist. Schon die Meinung jüngerer Kinder muss laut BVerfG deutliches Gewicht haben.

Eine Entwicklungsverzögerung wurde gar nicht geprüft, nur behauptet. Und selbst wenn sie bestehen würde, würde sich überhaupt auf die Meinung des Kindes zum Aufenthalt auswirken? Sie ist nicht einmal spezifiziert, eine Verbindung wird nicht hergestellt. Der Richter muss sich also selbst ein Bild davon machen. Tut er das? Nicht? Wenn er nicht begründet, wieso er den Willen eines 13jährigen Kindes übergeht, bekommt er in der nächsten Instanz tatsächlich Probleme.

Greife das also auf jeden Fall präventiv an, wenn du den Weg Richtung nächste Instanz wählst.

Die Gutachterin will das mit dem faulen Trick eines 9/5 "Wechselmodells" ausbremsen und ihrerseits die Schwelle höher machen, das Verbiegen der Meinung der Kinder asnzugreifen. Das ist wie gesagt die Standardmethode dieser Familienrechtstäterinnen. Sie ist zwar dumm und faul, kennt aber die Knüppel die ihr zur Verfügung stehen, wahrscheinlich weil sie schon früher Erfahrungen gemacht hat und gesehen hat, was zieht und was nicht.
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RE: Psychologisches Sachverständigengutachten - von blue - 21-03-2014, 16:18
RE: Psychologisches Sachverständigengutachten - von zeitgenosse - 25-09-2014, 22:46
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