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Angekündigter Umgangsboykott
#26
@ webmin - Du warst nicht gemeint.


Letztlich muss auch jeder selber wissen, welchen Erziehungsstil er pflegt. Das führt zuweit vom eigentlichen Thema weg.
Nur dem TO Gewalt gegen sein Kind zu unterstellen hielt/halte ich für deutlich überzogen.
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#27
Tagtäglich sehe ich Mütter die ihre bockigen Kinder sehr ruppig wegzehren und ihnen vor aller Öffentlichkeit den Kopf waschen.

Wenn der TO es so gemacht hat wie beschrieben hat er Recht daran getan.

Das solche Mütter wie beim TO jeden Furz zum Anlass von Streitereien nehmen ist nichts neues. Solche Frauen sind massiv psychisch gestört.

Wer den Absprung von der Paarebene auf die Elternebene nicht schafft sollte keine Kinder erziehen dürfen.

Der TO sollte aus meiner Sicht auf der sachlichen Ebene den Umgang durchsetzen - eine andere Möglichkeit hat er momentan ohnehin nicht. Ein kühler Kopf ist jetzt gefragt . Tips dazu gibt es hier ja.
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#28
Gut geschrieben Raid!

So, nun zum unangenehmen Teil;

Mittlerweile geht mir das Skipper-Bashing ein wenig auf die Nerven.

Er geht seinen Weg und man kann von ihm halten was man will aber er ist alles, - nur kein schlechter Vater. Er geht, traumatisiert von den jüngsten Ereignissen einen dunklen steinigen Weg derzeit, ohne Zweifel, aber er gehört zu uns.

Lasst ihn uns trotz aller Meinungsverschiedenheiten in die Mitte nehmen.

Wer ist den hier nicht traumatisiert von all dem Unrecht, den mitunter täglichen, jahrelangen Schlägen ins Genick?

Obwohl Jahre her sind mir Skippers Worte noch im Ohr, als wäre es gestern gewesen.

Gewisse Teile davon haben heute noch ihre Gültigkeit - zum Wohle meines Kindes und letztlich meiner positiven Weiterentwicklung.
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#29
(11-03-2014, 22:38)Kindeswohlhandel.de schrieb: So, nun zum unangenehmen Teil;

Mittlerweile geht mir das Skipper-Bashing ein wenig auf die Nerven.

Na, das solltest du lieber an die Adresse deines Busenfreundes richten, der seit Jahren keine Gelegenheit auslässt.

Ich bin auch überrascht, dass es heute keine psychotherapeutischen Maßnahmen von dir verordnet gibt. Ist wohl eine Frage der Tageslaune, was?Wink

Sei es drum: Es gibt schon die Pflicht zur Erziehung. Ob man der immer optimal gerecht wird, lasse ich einmal dahinstehen. Aber verschwinden tut sie nicht.
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#30
Ab 20:00 Uhr hat der Psychotherapeut in mir Feierabend, gerne übermittle ich dir per PN fundierte Ratschläge, Borderline vielleicht? - Wäre wohl auch im Sinne des Forenbetreibers? Tongue
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#31
(11-03-2014, 22:54)Kindeswohlhandel.de schrieb: , gerne übermittle ich dir per PN fundierte Ratschläge, Borderline vielleicht? -

Na, das will ich mir wohl verbitten. Da gibt es glaube ich inzwischen diverse Stalking- und Gewaltschutzsgesetze.Big Grin

Da du beim Forenbetreiber ausführlich Abbitte geleistet hast, wirst du wohl einen guten Draht zu ihm haben.Big Grin

Mit deinem berechtigten Verweis auf die Uhrzeit will ich mich auch verabschieden. Vielleicht hast du noch einen klugen Gedanken zu Erziehungsfragen. Es ist schon mitunter ein Graubereich und es bietet sich sehr schnell eine Angriffsfläche, wenn es jemand darauf anlegt, was in diesem Fall wohl auch da Problem ist.
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#32
@jessy
Zitat:Letztlich muss auch jeder selber wissen, welchen Erziehungsstil er pflegt. Das führt zuweit vom eigentlichen Thema weg.
Nur dem TO Gewalt gegen sein Kind zu unterstellen hielt/halte ich für deutlich überzogen.
Völlige Zustimmung! Wink
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#33
Wir diskutieren über das Problem von L3NNOX, nicht pro oder contra Person User XY.

Zunächst mal würde ich der Ex antworten, dass du nichts von Vorfällen weisst, du keinen neuen Beschluss vom Familiengericht über eine Änderung der Umgangsregelung erhalten hast, weder sie noch ein Jugendamt befugt sind den Umgang eigenmächtig zu blockieren und du das Kind gemäss bestehender Regelung pünktlich abholst. Punkt. Keine Drohung mit Ordnungsgeld.

Zum Umgangtermin hinfahren, klingeln, Kind abholen wollen. Mit Zeugen, wie schon vorgeschlagen. Klappt es nicht, gehst du nach Hause, setzt dich an den Rechner und schreibst ans Familiengericht, Verletzung der Umgangsregelung, Ordnungsgeldantrag.

Rechtfertige dich nicht von selbst über irgendwelche behaupteten Vorfälle. Wenn du dazu gefragt wirst, antworte wahrheitsgemäss, dass dir keine ungewöhnlichen Vorfälle aufgefallen sind. Wenn man dir Gewalt vorwirft, verlange Nachweise oder wenigstens Indizien dafür. Es wäre der durchsichtige und unzulässige Versuch des anderen Elternteils, die Umgangsregelung auszuhebeln, was du nicht akzeptierst.
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#34
Danke "p" und allen anderen hier für die Einschätzung der Situation und die vielen Ratschläge!

@p: Genauso habe ich ihr bereits geantwortet nach Rücksprache mit meinem Anwalt. Habe noch den Satz hinzu gefügt, dass sie mit ihrem Verhalten unserem Sohn sehr schadet (um an ihr Gewissen als Mutter zu apellieren). Sie hats gelesen (whatsapp), aber (erwartungsgemäß) kam keine Reaktion. Das zeigt mir, dass sie eiskalt ist und den Boykott durchziehen will. Einen Anruf erspare ich mir, da sie zu 99% auch nicht abnehmen würde.

Sollte ich das JA kontaktieren? Ich bin rethorisch recht fit und habe eine positive Wirkung auf Menschen, persönlich kann ich denke ich mehr erreichen als nur telefonisch. Falls es zu einem Gerichtstermin kommt, an dem das JA teilnimmt, wäre es ja besser wenn ich da einen positiven Eindruck hinterlassen habe
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#35
Sei froh, dass sie nicht reagiert, weitere Diskussionen bringen nichts.

Das Jugendamt halte ich für wenig relevant, aber wenn du sicher bist, damit keine weitere Bruchstelle zu eröffnen, dann melde dich da mal. Bitte um Vermittlung. Du möchtest, dass die bestehende Umgangsregelung eingehalten wird. Es könnte nicht sein, dass willkürliche Vorwürfe sofort zur einseitigen Aufkündigung einer Regelung berechtigen.

Lass dich davon aber ja nicht aufhalten, den Gang vor Gericht anzutreten. Exen richten sich einen Dreck nach dem Jugendamtsblabla. Was zieht, ist Ordnungsgeld. Das erhöht die Lernfähigkeit. Oder Arrest für die Dauer des Umgangs, so wie in Frankreich, dann kann sie nicht mehr dazwischenfunken und ein Wochenende auf einer Polizeipritsche in düsterer Zelle wirkt wahre Wunder.
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#36
Ich wuerde auf jeden Fall das Jugendamt kontaktieren, schon allein um rauszufinden wie die Vorwuerfe lauten.
Heute: Alter weisser Mann, Klimaleugner, Covidiot. Morgen: Held der Freiheit. Haltet Stand!
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#37
Da das JA Beteiligter im Verfahren ist, wirst Du ohnehin Kontakt zu ihm bekommen: Eine Stellungnahme ohne Gespräch mit Dir geht eigentlich nicht.
M. E. solltest Du den Kontakt von Dir aus suchen, denn das ist dann ja auch das Signal, dass Du keine Mängel in Deinem Verhalten siehst und das auch offensiv vertreten wirst. Den gerichtlichen Antrag solltest Du bestehen lassen; wenn das JA etwas außergerichtlich regeln möchte, muß es sich halt beeilen. Den Antrag kannst Du bei gelungener außergerichtlicher Regelung dann immer noch zurück nehmen.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#38
Um Himmels Willen, raid,

was schreibst Du für Sachen zusammen?! Das liest doch kein Mensch.
Wenn es um Umgang geht, dann muß die Mutter gar nicht groß erwähnt werden. Es ist das Recht des Vaters und des Kindes.

In der Kürze liegt die Würze.

"
An das Amtsgericht
-Familiengericht-
Straße
PLZ Ort


Antrag

in der Familiensache wegen Umgangsrecht

- Antragsteller:
Kindesvater (Name), Wohnung

- Verfahrensbeteiligte:
Kind (Name), Wohnung, Geburtsdatum
Kindesmutter (Name), Wohnung


Ich beantrage:

1. Regelung des Umgangsrechts bezüglich (Name Kind),
2. Bestellung eines Verfahrensbeistandes für (Name Kind),
3. mir Verfahrenskostenhilfe zu gewähren.


Begründung:

1. Gemäß Elternvereinbarung vom xyz konnte Umgang zuverlässig organisiert werden (Anlage).
Am xyz teilte die Kindesmutter mit, ab sofort keinen Umgang mehr zulassen wolle. Die Aussetzung des Umgangsrechts ist unbegründet.

2. Ich rege an, für (Name Kind) einen Verfahrensbeistand zu bestellen, da das Verhalten der allein sorgeberechtigten Mutter mit den Interessen des Kindes unvereinbar ist.

3. Zur Begründung der beantragten Verfahrenskostenhilfe wird auf die Antragsgründe Bezug genommen. Eine aktuelle Erklärung zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen nebst Nachweisen liegt als Anlage bei.

(Name des Antragstellers)

Anlagen
"


... knapp und steil vorgelegt, abwarten, was kommt.

Skipper, der mit der anderen NavigationSmile
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#39
genau so!

"Das Aussetzen des Umgangsrechts ist unbegründet und rechtswidrig"
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#40
Na seht ihr - man lobt ihn und schon ist der gute alte Skipper wieder da und in Höchstform. Ein weithin sichtbares Leuchtfeuer der Väterredlichkeit.

Angel

Raid - nimm doch noch das Logo von Gerald im Briefkopf und unten das Logo vom T-FAQ - da wissen die Schwarzröcke sofort das mit dir nicht gut Kirschen essen ist.
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#41
UPDATE:

ich habe mich mit dem JA in Verbindung gesetzt. Der zuständige Sachbearbeiter war gottseidank männlich und hat einen ordentlichen Eindruck gemacht.Er argumentierte, dass er eben "handeln müsse, wenn Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht". Ich habe deutlich gemacht, dass die Behauptung der KM aus meiner Sicht völlig substanzlos ist, da weder Indizien, geschweige denn Beweise existieren, die ihre Aussage stützen könnten (credits an "p" ;-) ). Im Gegenteil: es ist sogar Fakt, dass sie wegen Umgangsvereitelung schon vor Gericht stand und ihre damalige Anschuldigungen mir gegenüber sich als haltlos herausstellten.
Er sagte ausserdem, dass der zuständige Richter NICHT erreicht werden konnte (also konträr zur Aussage der KM) und ob ich denn "auf das Umgangswochenende verzichten würde", was ich selbstverständlich verneinte: Ich habe mir in keinster Weise etwas zu Schulden kommen lassen und kann ausserdem nicht auf den Umgang verzichten, da es ja schließlich das Recht meines Kindes ist und nicht umgekehrt. Insofern würde ich ja entegen den Interessen meines Kindes handeln und last not least auch entgegen den Interessen von Oma und Opa und mir. Das schien ihm nicht so recht zu sein, da er anscheinend dann nochmal meine Ex kontaktieren muss um ihr das mitzuteilen.
Dann kam wieder die Leier mit dem Kindeswohl worauf ich entgegnete, dass ein Umgang und somit ein gesundes Verhältnis zum betreuenden Elternteil ja wohl eindeutig dem Kindeswohl entspricht, das müsste er ja genauso sehen Wink
Wir haben uns dann auf ein persönliches Gespräch nächste Woche geeinigt. Meiner Ex habe ich geschrieben, dass ihre Aussagen nicht stimmen, Richter ist NICHT informiert, geschweige denn, dass er zugestimmt hat den Umgang auszusetzen und insofern die gerichtliche Regelung Bestand hat.
Ob ich das Kind übergeben bekomme steht natürlich noch in den Sternen..
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#42
Schau mal hier Lennox, da hat eine Mutter ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen!

Ordnungsgeld gegen Kindesmutter wegen Umgangsboykott

Du kannst ihr noch eine Brücke bauen im guten Willen - gibt sie dir das Kind nicht wie vereinbart, geht umgehend der Ordnungsgeldantrag raus.
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#43
link geht leider nicht
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#44
(12-03-2014, 17:17)L3NNOX schrieb: UPDATE:

ich habe mich mit dem JA in Verbindung gesetzt. Der zuständige Sachbearbeiter war gottseidank männlich und hat einen ordentlichen Eindruck gemacht.


Wieso das? Er hat versucht dich abzuwimmeln und dich von deinem Kind fernzuhalten.

Nach meiner Erfahrung hat das mit männlich und weiblich nichts zu tun. Ich hatte eine sehr gute weibliche Sachbearbeiterin und bin jetzt an eine inkompetente, faule **** von ****lecker geraten, der die Mutter sogar die Gesprächstermine machen lässt.

Gute Sachbearbeiter schlagen sich ohne Handfestes nicht auf irgendeine Seite und machen sich nicht zum Steigbügelhalter der Interessen einer Seite.

Dennoch war es gut und richtig, dass du dich bereits auf der Ebene durchgesetzt hast. Möglicherweise wird dir das eine gerichtliche Auseinandersetzung ersparen.
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#45
Moin.

Hier wird ein großes Spektrum an Reaktionsmöglichkeien diskutiert.
Es reicht von Demut und Einsicht des Vaters, über Leugnung bis hin zu scharfen Mitteln gegen die Kimu.

Das Kind wird dabei mE zu wenig gesehen.

Es WAR das Kind, das sich vom Vater schlecht behandelt fühlte und daraufhin der Mutter berichtete.
Es WIRD das Kind sein, das den Vater bei einer offiziellen Anhörung erneut belasten könnte.

Leugnung, wie von #p vorgeschlagen, halte ich insofern für wenig sinnvoll,
ebenso scharfe Mittel gegen die angeblich boykottiernde Mutter, die ja aus subjektiv begründetem Schutzbedürfnis für das Kind reagiert.

In einer solche Situation wäre das Kind mein erster Adressat, über dieses würde ich primär zu steuern versuchen:
Dem Kind gegenüber
- Situation (er)kären,
- bedauern äußern,
- formulieren, wie es zukünftig sein sollte, und
- das Kind um Entschuldigung bitten, es darum bitten, Probleme zukünftig an der Originalstelle, mit dem Vater zu besprechen.

Sollte es über das Kind scheitern, dann würde ich im sog. Dreisprung weiter machen, um Zugang zum Kind wieder zu öffnen/Umgang wieder möglich zu machen:
1. Mutter für eine uU moderierte Klärung/Beratung gewinnen.

Sollte das scheitern:
2. JAmt um Vermittlung bitten.

Sollte das scheitern:
3. Antrag bei Gericht zur Regelung des Umgangsrechts stellen, s.o.

Einen Umgangsversuch zum WE würde ich auf jeden Fall starten, um im Falle, daß er nicht-zustandekommen sollte, die Absichten der Mutter dokumentieren zu können. (Begleitung/Freund oder so mitnehmen. Polizei kann klappen, die kennen dieses Spielchen rabiater Mütter inzwischen recht gut, sind aber nicht verpflichtet, zu reagieren)

-

Ich in dieser Situation wäre bestrebt, MICH zu stärken, MEINE Skills zu verbessern, um solche unklaren Situation während MEINES Zusammenlebens mit dem Kind gar nicht erst entstehen zu lassen.

Skipper
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#46
Der eigentliche Hintergrund ist die Angst der Mutter, das Kind im Alter von 12/13 an mich zu verlieren...Kind hat das schon geäussert ihr gegenüber, dass es lieber bei mir wohnen will. Und deswegen versucht sie wahrscheinlich den Kontakt komplett zu kappen.
Wenn ich eiskalt wäre, würde ich das Kind ja morgen direkt aus dem Kiga abholen, ohne Wissen der Mutter Big Grin
Rechtlich wäre das wohl korrekt, da nach wie vor die gerichtliche Vereinbarung gilt.
Ich habe übrigens gestern den Brief vom JA erhalten..es war eine Aufforderung mich zu melden, da eine "akute Kindeswohlgefährdung" vorliegen würde.
Zwei Fragen dazu:
- ich sehe das als eine der schlimmsten Beschuldigungen an, die man mir als Vater machen kann. Besteht die Möglichkeit der Anzeige als Verleumdnung o.ä.? Folgen, Aussichten..?
- Ist das normal, dass ein Termin genannt wird OHNE das mit mir abzustimmen? Ich kann gottseidank Urlaub nehmen, aber diese Möglichkeit hat ja nicht jeder..
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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#47
(13-03-2014, 10:20)L3NNOX schrieb: (...)
Besteht die Möglichkeit der Anzeige als Verleumdnung o.ä.? Folgen, Aussichten..?
(...)
Das ist mE das falsche Weg. Du solltes nicht rauf, sondern runter gehen.

Ich sehe wirklich die Gefahr, daß Du dickköpfig gegen die Wand und in die Katastrophe rennst > Gutachten > begleiteter Umgang uU sogar zeitweilige Aussetzung.

Zeig Dich besser einsichtig, lern- und zur Korrektur fähig!

Skipper
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#48
(13-03-2014, 09:50)Skipper schrieb: Moin. Hier wird ein großes Spektrum an Reaktionsmöglichkeien diskutiert. Es reicht von Demut und Einsicht des Vaters, über Leugnung bis hin zu scharfen Mitteln gegen die Kimu. Das Kind wird dabei mE zu wenig gesehen.

Die Polizei lasse besser ganz aus dem Spiel - erstens sind das auch nur Menschen die oft selbst Kinder haben und in so einer Situation oftmals vollkommen überfordert sind. Das wichtigste ist aber zu sehen wie das Kind sich fühlen muss, wenn es von der Polizei flankiert vom Papa abgeholt wird!

Es wird denken etwas schlimmes getan zu haben! Ich habe es selbst erlebt wie verängstigt ein kleines Kind in so einer Situation dann ist.

Dann Skipper, denke an deine Worte zurück die du mir dereinst gabst was die Helferindustrie mithin das JA, angeht!

Teilweise hast du ja Recht, aber...

.....mitunter wartest du dann monatelang auf Kontakt zu deinem Kind, Zeit die so eine KM nutzen wird um das Kind weiter (PAS) gegen den Vater zu beeinflussen. Wink

Psychologisch betrachtet wollen Mütter ihr eigenes Trauma der Trennung an erster Stelle (Verletztheit, Wut) verarbeiten - das Kind ist hier ein Placebo dazu. Stammt von einer Frau!

Aus meiner Sicht sollte Lennox einen Abholversuch starten mit neutralen Zeugen - scheitert dies dann umgehend einen Ordnungsgeldantrag stellen.

Das wirkt bei den meisten KM am wirkungsvollsten. Und als letzte Eskalationsstufe mit dem Umgangsbeschluss einen Gerichtsvollzieher hinzuziehen - hat sich in Hessen mehrfach bewährt bei solchen Müttern.

Immer noch schlimm für das Kind, aber besser als uniformierte Polizisten.
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#49
Polizei derzeit NUR nur als Zeugen uU als Vermittler, wenn das Kind von der Mutter nicht herausgegeben wird !!!

Einen Beschluß gegen die Mutter zur gewaltsamen Herausgabe sehe ich gar nicht kommen, eher Maßnahmen gegen den Vater, wenn der weiterhin stur bleibt.

S.
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#50
Und trotzdem stehen uniformierte Beamte vor der Tür die das Kind ängstigen - und ist die KM geschickt wird sie auch das noch dem Vater zum Vorwurf machen.

Akute Kindeswohlgefährdung - da klingeln alle Alarmglocken bei mir!

Bis dein Kind 14. Jahre ist und entscheiden darf (nicht kann) wo es lieber leben will hast du noch ein paar Jahre vor dir die, so sieht es derzeit aus, sehr steinig und leidvoll werden können.

Räume den Vorwurf der dir gemacht wird mit knappen Zeilen aus wohlüberlegten Worten aus der Welt.

Nutze das Ordnungsgeld bei Umgangsboykott - bzw. wenn du einen Beschluss hast gehe zu einem GV -
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