11-03-2014, 12:47
sehr ungewoehnlich.. bei mir stand explizit immer Trennungsunterhalt dabei..
Ansonsten sehe ich es wie p - mit dem Ende des Monats der Rechtskraft der Scheidung faellt der Trennungsunterhalt dann weg. Du musst Dir aber keine Sorgen um Exilein machen, die wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens auf jeden Fall nachehelichen Unterhalt beantragen...
Ansonsten sehe ich es wie p - mit dem Ende des Monats der Rechtskraft der Scheidung faellt der Trennungsunterhalt dann weg. Du musst Dir aber keine Sorgen um Exilein machen, die wird im Rahmen des Scheidungsverfahrens auf jeden Fall nachehelichen Unterhalt beantragen...