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Trennung, EV, Grosselternunterhalt
#3
Von den Grosseltern kann tatsächlich Unterhalt für die Enkel verlangt werden. Aber nur von allen Grosseltern, also auch denen der Mutter und die Selbstbehalte sind auch höher.

Es ist immer gut, eine Gegend in der Hinterhand zu haben, in der man nicht erreicht wird, wenn der Druck zu gross wird. Dieser Druck wird durchaus kommen, psychische Krankheiten und Unterhaltspflicht sind eine ganz schlechte Kombinationen. Man wird versuchen, dir fiktives Einkommen anzudichten, man wird dir eine Obliegenheit zur Insolvenz verordnen wenn du mit anderen Schulden argumentierst, man wird dich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzeigen und dich mit Gefängnis bedrohen.
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Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von Pennfred - 01-03-2014, 04:07
RE: Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von p__ - 01-03-2014, 10:16
RE: Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von Adler - 01-03-2014, 16:07
RE: Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von p__ - 02-03-2014, 00:45
RE: Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von p__ - 03-03-2014, 14:49
RE: Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von p__ - 05-03-2014, 12:07
RE: Ich hätte da ein Paar Fragen.. - von p__ - 13-03-2014, 14:51
RE: Trennung, EV, Grosselternunterhalt - von Pombat - 25-09-2016, 11:29
Post bekommen LOLOL - von Speedy Gonzales - 20-09-2016, 13:15
Post bekommen die 2. - von Speedy Gonzales - 20-09-2016, 14:24
RE: Post bekommen die 2. - von Bruno - 20-09-2016, 14:47
RE: Post bekommen die 2. - von Gualterius - 20-09-2016, 14:59
RE: Post bekommen die 2. - von Speedy Gonzales - 20-09-2016, 15:05
RE: Post bekommen die 2. - von kay - 20-09-2016, 15:19
RE: Post bekommen die 2. - von Gualterius - 20-09-2016, 15:23
RE: Post bekommen die 2. - von Bruno - 20-09-2016, 16:08
RE: Post bekommen die 2. - von Pombat - 20-09-2016, 16:26

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