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Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
#73
(14-03-2014, 20:41)Timo Sassi schrieb: Womöglich hat die Anwältin fristwahrend Beschwerde eingelegt und die Begründung nicht nachgereicht.

Soweit waren wir ja schon:

Theo schrieb:Kann es sein, dass Du Deine Anwältin insofern falsch verstanden hast, als die Beschwerde selbst ans Gericht gegangen ist, jedoch keine Beschwerdebegründung und somit das OLG nach Aktenlage entschieden hat?
Mongobill schrieb:Der beschwerdeachriftsatz ist nicht raus genau.

Mit dem Ausdruck "beschwerdeachriftsatz" ist wohl "Beschwerdenachschriftsatz", mithin also eine Beschwerdebegründung gemeint.

Mongobill: Ja, das können sie. Eine Beschwerdebegründung ist nicht unbedingt notwendig. Die Entscheidung des OLG kam zwar sehr fix, aber schon ok.

Ob man Deiner Anwältin da ein Versäumnis zurechnen kann, das glaube ich eher nicht. Aber das ist meine Privatmeinung. Ich bin kein Rechtsanwalt.

Ich denke auch nicht, dass eine Beschwerdebegründung hier viel geändert hätte. Der ganze Sachverhalt einschließlich desjenigen betreffend die Arbeitsaufnahme Deiner Ex bereits im März waren ja schon aktenkundig. Etwas Neues hätte Deine Anwältin hier eh nicht mehr bringen können.

Du könntest jetzt das Verfahren ohne VKH führen. Aber ehrlich gesagt, schätze ich Deine Chancen hier als sehr gering ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht einer Mutter mit einem so jungen ADHS-Kind eine Vollzeitstelle zumuten wollte.
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