28-02-2014, 23:11
Ich würde mal nach der rechtlichen Grundlage fragen, dir zustehenden Lohn einzubehalten. Vergiss nicht, Zinsen zu verlangen, wenn es zur Auszahlung kommt. Basiszinssatz plus fünf Prozent.
Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
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