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Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
#20
(25-02-2014, 20:09)Mongobill schrieb: Zum Unterhalt.Ja ich bin im März 2013 auf einen Vergleich eingegangen der auf der Basis eines fiktieven Einkommen meiner Ex Bestand.Sie sagt noch in dieser Verhandlung sie koenne nicht mehr arbeiten und das stimmt nicht.Laut Lohnabrechnungen arbeite sie ab 01.03.2013 bereits in einer 50%Stelle mit 200 Euro mehr Netto als der berechnete fiktieve Einkommen des Richters und sie sagte das nicht.
1. Einem Vergleich wegen Exenunterhalt einzugehen ist verdammt gefährlich.
Sowas geht man höchstens ein, wenn man selbst "auch" einen Vorteil dabei herausziehen kann. Ansonsten gilt bei Exenunterhalt, immer verurteilen lassen! Macht die Sache einfacher bei einer zukünftigen Abänderung.
2. Am Verhandlungstermin sollten immer alle aktuellen Unterlagen vom mindestens Vormonat dem Gericht vorgelegt werden.
Dafür hättest Du, nachdem was ich hier lese, sorgen können.
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RE: Wer hat Rat? - von p__ - 25-02-2014, 10:03
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