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Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind
#4
(25-02-2014, 10:03)p schrieb: Heisst das jetzt, dass du Unterhalt zahlen musst nach einer Berechnung, die ein kleingelogenes Einkommen der Ex zugrundelegt und der Richter weiss das, schweigt aber in der Begründung? Dann ab in die Revision.

Vor allem: ab zum Staatsanwalt, Strafantrag gegen die Exe wegen § 263 StGB Prozessbetrug und Strafantrag gegen den Richter wegen § 258a StGB Strafvereitelung im Amt.

Zu ADHS: das ist absolut kein Vorwand für Ganztagsbetreuung. Alle Fernseher und Computer, Gameboys und sonstiges aus der Reichweite des Betroffenen entfernen, und schon geht das. Darüber hinaus ist Mediaktion möglich, die dem Betroffenen zu einem normalen Leben verhilft - und vor allem zu brauchbaren schulischen Leistungen. Zudem wird ADHS gerne voreilig und schlampig diagnostiziert, ich würde der Sache mal nachgehen. Hast du keinen Umgang mit deinem Sohn? Kein gemeinsames Sorgerecht?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Wer hat Rat? - von p__ - 25-02-2014, 10:03
RE: Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind - von Austriake - 25-02-2014, 11:31
RE: Wer hat Rat? - von Petrus - 25-02-2014, 10:18
RE: Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind - von the notorious iglu - 03-03-2014, 16:36
RE: Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind - von the notorious iglu - 03-03-2014, 18:38
RE: Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind - von the notorious iglu - 03-03-2014, 19:09
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RE: Ehegattenunterhalt wegen angeblichem ADHS-Kind - von the notorious iglu - 14-03-2014, 21:19

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