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Unterhalt als Student Reloaded
#4
Vielen Dank für eure Antworten!

Aktuell ist es so, dass ich mit der Mutter per Mail in Kontakt stehe und ihr in dieser Korrespondenz geschrieben habe, dass ich gerne einen Test wünsche und im Falle, dass ich der Vater bin auch selbstverständlich die Zahlung von Unterhalt (ausdrücklich im Rahmen meiner Möglichkeiten) nicht verweigern würde. Daher bat ich sie direkt, auch in Hinblick auf das Kind um eine gütliche außergerichtliche Einigung. Zunächst beteuerte Sie, dass es ihr auch um eine gütliche Einigung ginge aber nach zwei Mails war für sie schon klar das es ohne Gericht nicht ginge.

Könnte ja unter Umständen vor Gericht ganz nützlich sein, hierdurch nachzuweisen, dass ich stets an einer gütlichen Einigung interessiert war und mich nicht verweigert habe oder?

Da frage ich mich doch, was kann ich mehr für eine gütliche Einigung tun als nach einem Test die Zahlung von KU nicht in Abrede zu stellen?!?


Die DDT habe, zusammen mit etlichen Urteilen sowie den Leitlinien des zuständigen OLG bereits ausgiebig studiert. Leistungsunfähigkeit vor dem Hintergrund des SB ist hier immer noch ein großes Fragezeichen bei mir.
Sehe ich es richtig, dass neben dem Unterhalten LU und SB frei von Gerichten definiert werden können?

Wenn ich über die DDT gehe und mein potenzielles bereinigtes EK als Grundlage nehme, wäre ich zumindest jetzt und im Ref unter meinem SB...

Wegen dem relevanten Einkommen im Sinne der DDT, so wie ich es verstanden habe gilt hier das Netto-Einkommen bereinigt um private Krankenkassenbeiträge, Arbeitsaufwendungen (max. 150 oder 5 % NE) oder? Da mein Studium und sogar das Referendariat eigentlich noch als Erstausbildung gelten, hier hätte ich dem Grunde nach einen fiktiven einen KU Anspruch gegenüber meiner Eltern, bin ich mir da auch unsicher ob das nicht als Leistungsunfähig gilt.


Bezüglich des erwähnten "Tricks" mit der Selbsttitulierung, ist das nicht eigentlich nur eine Verzögerungstaktik, welche mir am Ende noch vor Gericht negativ ausgelegt werden kann? Letztlich entscheidet dann doch auch wieder ein Richter.

Wegen einer möglichen Gerichtsverhandlung, es kann doch nicht sein, dass wenn ich allem gewillt bin (Vaterschaft durch Test, Unterhalt, freiwillige Titulierung vor dem Hintergrund der DD), die Gerichte das befürworten dennoch in Aktion treten zu müssen

Konkret habe ich jetzt folgendes vorgehen überlegt:

- Anwalt konsultieren
- Noch einmal der Mutter ausdrücklich meiner Bereitschaft der gütlichen Einigung unterbreiten
- Keine Auskunft oder gar Unterschrift bis Geburtstermin

Ist das so richtig? Vor allem Frage ich mich ob ich dennoch auf den Brief vom JU reagieren soll, wenn ja in welcher Form?

Vielen Dank noch mal für eure Antworten!

Ach ja noch eine Frage hinterher, ein gerichtliches Vaterschaftsfeststellungsverfahren ist imm gekoppelt an eine Unterhaltfeststellung oder sind das rechtlich zwei Verfahren? Auch wäre es gut zu wissen wie lange solche Verfahren im Durchschnitt brauchen.
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RE: Unterhalt als Student Reloaded - von paco - 24-02-2014, 02:51
RE: Unterhalt als Student Reloaded - von shithappens - 24-02-2014, 14:03
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