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OLG Saarbrücken 2 UF 102/08: Ehe ohne Sex ist in Ordnung
#1
"Bricht ein Ehepartner aus der Ehe aus und führt mit einem anderen Menschen eine nichteheliche Lebensgemeinschaft, kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt entfallen.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ehe bis zum Ausbrechen des Partners intakt war. Dies kann auch der Fall sein, wenn es keinerlei Sexualkontakte mehr in der Ehe gibt.

(...) Eine Frau hatte ihren Ehemann verlassen, mit ihrem neuen Partner eine andere Wohnung bezogen und auf Ehegattenunterhalt geklagt. In zweiter Instanz stellte das Gericht fest, dass der Ehegattenunterhalt entfalle. Grund: Die Ehe war bis zur Trennung intakt, obwohl es in der Ehe seit neun Jahre keinen Sexualkontakt zwischen den Partner gab. Nach Ansicht der Richter gäbe es vielmehr zahlreiche Gründe, nach längerer Zeit des Zusammenlebens von Geschlechtsverkehr abzusehen (OLG Zweibrücken, Az.: 2 UF 102/08)."

Pressemeldung. Ehe was aus der Kuriositätenkiste.
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#2
Scheint gar nicht mal so selten zu sein.

KG Berlin Az. 19 UF 93/05 vom 2.02.2006

"Allein der Umstand, dass sich der Beklagte nur noch für seinen Computer und das Internet interessiert haben will, wie die Klägerin behauptet, rechtfertigt nicht die Annahme, der Beklagte habe sich von der Ehe losgesagt. ... Auch die bloße Behauptung der Klägerin, eine „Sexualgemeinschaft“ habe bereits seit geraumer Zeit nicht mehr bestanden, ist für sich allein nicht geeignet, den Vorwurf des einseitigen Fehlverhaltens zu entkräften.
...erscheint die Inanspruchnahme des Beklagten als grob unbillig, so dass der Klägerin auch Unterhalt für die Vergangenheit zu versagen ist."
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin....hl=1#rd_0
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#3
es ist doch erstaunlich, wie eine Vielzahl von Rechten und Pflichten, die in einer Ehe gegeben sein sollten, rein auf den Willen der Frau herunter gebrochen werden.

Frau kann sich alles erlauben - Mann hat nur zu "versorgen"
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#4
Ralf, diese Urteile widerlegen gerade deine immer wieder vorgebrachte These.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#5
dpa schrieb:Thierse-Rücktritt gefordert

Berlin - Der Berliner Anwaltsverein hat Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) wegen dessen scharfer Kritik an dem Kassiererinnen-Urteil zum Rücktritt aufgefordert. Wenn Thierse dem Urteil eine "asoziale Qualität" bescheinige, stelle er die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts "außerhalb unserer Gemeinschaft", schrieb der Anwaltsverein am Donnerstag in einer Erklärung. "Das ist eine nicht hinnehmbare Entgleisung." Thierse habe aus populistischen Gründen die Unabhängigkeit der Gerichte in Frage gestellt. Thierse hatte sich empört über das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom Dienstag gegen eine Supermarkt-Kassiererin gezeigt. Das Gericht hatte die fristlose Entlassung der Frau wegen des Diebstahls von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt.

Wenn es um Muhammed-Karrikaturen geht, kann die Meinungsfreiheit gar nicht weit genug gehen.

Die Spitzbuben in schwarzen Talaren (Zitat preussischer König) möchten die Meinungsfreiheit aber "kassieren", wenn es um Kritik an ihrer Zunft geht.
Man sollte gleich ein SEK zum Berliner Anwaltsverein schicken und ihn wegen "undemokratischer Umtriebe" schließen.
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