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BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar?
#11
@Camper
Nein, kann jeder. Aber ist kostenpflichtig. https://www.bsg.bund.de/DE/06_Versand_vo...6.2_cid323
Anwälte haben jedoch oft schon "Urteils-Abos" üder diverse Dienste - evtl. bekommt er das da wesentlich leichter (und hat eine Motivation, wenn es in lfd. Verfahren verwendbar sein könnte).
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar? - von sorglos - 20-02-2014, 15:55

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