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BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar?
#9
Tja, wird wohl heute nix:

Zitat:Die Urteile, die ohne mündliche Verhandlung ergehen, werden nicht in der Sitzung verkündet. Sofern die Ergebnisse von allgemeinem Interesse sind, erscheint ein Nachtrag zum Terminbericht nach Zustellung der Urteile an die Beteiligten.
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-...4&nr=13304

@raid
Da aber bei dir doch auch "potentielle KU-Schulden" aus UVG Leistungen bestehen könnten (?) könntest du deinen Anwalt bitten, das Urteil anzufordern....
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar? - von sorglos - 20-02-2014, 15:01

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