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BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar?
#5
Du selbst hast ja auf die Privilegierung bei unterjährigen Unterhaltsschulden abgestellt:
Zitat:Und hier ist es nun mal ausschlaggebend, ob rückständiger Unterhalt verschärft oder nicht verschärft gepfändet werden darf.
Also nochmal:
Auch überjährige Unterhaltsschulden sind unter der Voraussetzung des § 850 d Abs. 1 Satz 4 ZPO verschärft pfändbar.

Fazit: Es darf auch bei überjährigen Unterhaltsschulden bis auf das sozialhilferechtliche Minimum gepfändet werden!
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RE: BSG: Berücksichtigung v. Zahlungen auf Unterhaltsrückstände bei ALGII absetzbar? - von Ibykus - 12-02-2014, 21:05

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