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Schulische Ausbildung ohne Vergütung!
#3
(10-02-2014, 13:33)Zahlvater:-) schrieb: Es kann doch nicht sein das ich weiterhin Unterhalt leiste und die Exe erfreut sich des neuen Tittis!

Doch, das kann sein und wird sogar so sein. Bevor das junge Kind drei Jahre alt ist, wird man von Deiner Ex keine Arbeitsaufnahme erwarten können.

Was den rein finanziellen Aspekt betrifft, so kannst Du ohnehin froh sein, wenn sich Deine Unterhaltspflicht auf die nächsten drei Jahre beschränkt. Eure Tochter könnte ja immerhin auch studieren, dann wärst Du sehr viel länger in der Pflicht.

Ehrlich gesagt finde ich diese Argumentation "Kind bloß schnell in eine betriebliche Ausbildung, um Unterhalt zu reduzieren" etwas schwach. Ich für meinen Teil möchte, dass meine Kinder die bestmögliche Ausbildung erhalten und mir ist klar, dass das etwas kosten wird. Aber eine hochwertige Ausbildung ist mit der beste Start, den man seinen Kindern verschaffen kann. Insofern ist Knausrigkeit hier definitiv ein Sparen an der falschen Stelle.

Da Eure Tochter offensichtlich gut in der Schule ist, sollte man sie eigentlich ermutigen, einen möglichst hochqualifizierten Beruf zu erlernen.
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RE: Schulische Ausbildung ohne Vergütung! - von Theo - 10-02-2014, 14:11

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