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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#30
(15-03-2017, 15:40)L3NNOX schrieb: Meine Geltendmachung der höheren berufsbedingten Aufwendungen (Fahrtkosten á 390€/Monat) wird nur bedingt anerkannt. Sie argumentieren, dass "ein steuerlicher Freibetrag geltend gemacht werden kann". Entweder monatlich oder durch den Lohnsteuerjahresausgleich.

Das ist so rechtlich richtig.

Du bist verpflichtet, berufsbedingte Aufwendungen, die Du steuerlich absetzen kannst (und dazu gehören Fahrtkosten), auch tatsächlich in der Steuererklärung geltend zu machen.

Dies kannst Du entweder nachträglich im Lohnsteuerjahresausgleich oder monatlich durch einen Steuervorabzug machen.


(15-03-2017, 15:40)L3NNOX schrieb: Nun wird eine Kopie des Lohnsteuerjahresausgleichs vom letzten Jahr gefordert. Knackpunkt dürfte folgener Satz sein:
"Falls Sie diese Vergünstigung nicht geltend machen, müssen wir Sie unterhaltsrechtlich so behandeln, als hätten Sie diese Vergünstigung erhalten und würden dann die Steuererstattung mit einem Viertel des Pauschalbetrages kürzen."

Steht das wirklich SO drin?

Ich würde den Satz so verstehen, daß sie Deine Steuererstattung in der Berechnung um 1/4 kürzen.

Das aber würde Dein Nettogehalt vermindern und zu einem geringeren KU führen.

(15-03-2017, 15:40)L3NNOX schrieb: - Stimmt es wirklich, dass mein Bausparvertrag nicht anerkannt werden muss?

4% Deines Brutto-(!!!)-Gehalts können als Altersvorsorge abgezogen werden und verringern somit Dein Netto (natürlich mußt Du entsprechende Sparverträge vorweisen).

Bausparverträge gelten als Altersvorsorge und wenn Du nicht die Summe durch andere Verträge schon ausgereizt hast, muß Dein Bausparvertrag anerkannt werden!

Simon II
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von Simon ii - 15-03-2017, 15:56

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