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Höherstufung KU durch Heirat der Ex?
#22
(06-03-2017, 10:07)CheGuevara schrieb: Macht im Monat 407 EUR!

Kann sein, aber meines Wissens sind die 5 % vom Netto berufsbedingte Aufwendungen bei 150 € gedeckelt. Mehr müsste ich nachweisen.
Aber das ist eine gute Frage, vielleicht weiß hier jemand ob man auch mehr anerkannt bekommt (/bekommen muss)?

10.2.1 Bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte kann eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens angesetzt werden. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, so sind sie im Einzelnen darzulegen. Bei beschränkter Leistungsfähigkeit kann im Einzelfall nur mit konkreten Kosten gerechnet werden.
10.2.2 Für die notwendigen Kosten der berufsbedingten Nutzung eines Kraftfahrzeugs kann der nach den Sätzen des § 5 II Nr. 2 JVEG anzuwendende Betrag (derzeit 0,30 €) pro gefahrenen Kilometer angesetzt werden. Damit sind i.d.R. Anschaffungskosten mit erfasst. Bei langen Fahrtstrecken (ab ca. 30 km einfach) kann nach unten abgewichen werden (für die Mehrkilometer in der Regel 0,20 €).

So sehen es "meine" Leitlinien vor
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt
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RE: Höherstufung KU durch Heirat der Ex? - von L3NNOX - 06-03-2017, 10:55

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