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Titulierung beim Notar
#4
Es ist nicht deine Aufgabe, Notare nachzuschulen, hochbezahlte Juristen. Das ist unbezahlte Zeit für die, die du in diese Figuren investierst. Ich würde nicht lange rummachen, sondern nur eine eMail oder einmal Briefporto investieren und so etwas an die zuständige Notarkammer abschicken:

Sehr geehrte Damen und Herren der Notarkammer,

am [Datum] um [Uhrzeit] habe ich Notar [Notarname] in [Notaradresse] kontaktiert, um einen Termin für eine Beurkundung von Kindesunterhalt für [meinen Sohn/Tochter XY] zu erhalten. Bei diesem Gespräch teilte mir Notar [Notarname] mit, dass dafür Kosten in Höhe von [Kosten] entstehen würden. Ich habe es mit Verweis auf die Kostenfreiheit im KostRMoG Vorbemerkung 2 Abs. 2 (Anlage 1 des Kostenverzeichnisses) in Verbindung mit § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes aber abgelehnt, mehr als Schreibgebühren für die Beurkundung zu bezahlen. Notar [Notarname] verweigerte dies rundweg und beendete das Gespräch.

Bitte sorgen sie unverzüglich für die dringend notwendige fachliche Nachschulung ihres Kammermitglieds. Es ist mehr als verwunderlich, dass ein Notar, Volljurist mit zwei juristischen Staatsexamen bereits bei einfachsten Grundregeln der Vergütung seiner "Leistungen" versagt und dieses Versagen auf die Menschen abwälzt, die ein gesetzliches Recht und eine Pflicht auf Ausstellung eines Titels über Kindesunterhalt haben. Bitte prüfen sie auch, ob dies möglicherweise in betrügerischer Absicht geschehen ist und es bereits Geschädigte gibt, die für solche Beurkundungen bezahlen mussten. Bitte unterrichten sie mich baldmöglichst über die Ergebnisse ihrer Klärung.

Mit freundlichen Grüssen

[Unterhaltszahler]
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Titulierung beim Notar - von pharrell - 17-01-2014, 11:40
RE: Titulierung beim Notar - von p__ - 17-01-2014, 11:49
RE: Titulierung beim Notar - von pharrell - 17-01-2014, 12:26
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RE: Titulierung beim Notar - von wackelpudding - 18-01-2014, 19:10
RE: Titulierung beim Notar - von beppo - 18-01-2014, 20:05

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