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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#57
(02-08-2018, 18:07)p__ schrieb: Das ist doch harmlos. Bis zu 1.139,99 EUR kann gar nix gepfändet werden. Schliesslich ist die Pfändung längst von 850d ZPO in §850c zurückgerutscht. Wer erhält denn nach langen Auslandsjahren noch so viel Rente? Promille höchstens.
 
Wenn die Berechnungen meiner (nicht-deutschen) Rentenversicherung stimmen, dann bekomme ich im Aufenthaltsland für acht Jahre Beitrag zahlen ca. 50% des deutschen Anspruchs, für den ich 42 Jahre lang gezahlt habe. Allerdings ist der deutsche Anspruch wegen Scheidung/Versorgungsausgleich auch deutlich reduziert. Aber trotzdem.
Ich gehe mal davon aus, dass der im Ausland erworbene Anspruch nicht unter de Zugriff deutscher Behörden liegt, Hierzulande weiss man ganz genau, dass ich dann dem örtlichen Sozialsystem zur Last fallen würde. Und die Behörden hier sind nicht so doof wie die Deutschen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - von Austriake - 08-08-2018, 11:13

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