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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#51
Das ist doch harmlos. Bis zu 1.139,99 EUR kann gar nix gepfändet werden. Schliesslich ist die Pfändung längst von 850d ZPO in §850c zurückgerutscht. Wer erhält denn nach langen Auslandsjahren noch so viel Rente? Promille höchstens.
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RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - von p__ - 02-08-2018, 18:07

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