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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#19
Ich glaube nicht, dass man unnötigerweise jemanden provozieren sollte. Man hat nichts Positives davon, aber ganz schnell eine Menge Probleme - die man vielleicht nicht hätte, wäre man sachlich geblieben.

Hat hier in meiner Gegend ein Schraubengroßhändler und mehrfacher Milliardär erleben müssen. Sein Chefbuchhalter hat einen Finanzbeamten provoziert (ein vermeintliches "kleines Würstchen). Das kleine Würstchen hat dann alles richtig gemacht: erst zu den Kollegen von der Steuerfahndung, die sind wiederum zum Finanzminister und haben sich Rückendeckung geholt - dann das volle Programm: mit vierzig Polizeibeamten aufgetaucht, Hausdurchsuchung, Beschlagnahme von Unterlagen, inklusive Medienrummel (irgendjemand hat der Presse wohl einen Tipp gegeben, auf jeden Fall war ein ARD-Kamerateam vor Ort, und das Firmenlogo formatfüllend in Fernsehen...).

Am Ende hat der "ehrenwerte Kaufmann" eine Geldstrafe von 40 Millionen Euro abgedrückt und gilt seither als vorbestraft. Weil sein Chefbuchhalter im entscheidenden Moment nicht die Klappe halten konnte und sein Gegenüber falsch eingeschätzt hat.

Sich über jemanden lustig zu machen, der vielleicht an einem langen Hebel sitzt - das kann man sich sparen. Es reicht, wenn so eine gefrustete Jungendamtstante den Vorgang der Staatsanwaltschaft gibt mit der Bitte, man möge doch die Relevanz im Hinblick auf den §170 StGB prüfen. Die Tusse riskiert dabei gar nichts, der im Ausland lebende Unterhaltspflichtige eine ganze Menge - wofür? Er kann ja noch nicht einmal die Gesichter der Beamten sehen, wenn sie seinen Brief lesen....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - von Austriake - 16-01-2014, 13:37

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