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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren?
#1
Hallo Jungs,
gestern erhielt ich eine email vom Jungendamt die mich veranlaste im Netz nach möglichen Konsequenzen zu suchen und ich fand dieses Forum. Ich bin begeistert von den vielen Beiträgen und ich freue mich hier ein neues Mitglied sein zu dürfen. Ich hab heute Nacht einige Zeit hier gelesen, aber nicht das auf mich passende gefunden, deshalb will ich meinen Fall schildern und hoffe auf Tipps wie ich jetzt reagieren soll. Kurz ein paar Worte zu mir: Ich bin 48J. Und lebe seid einiger Zeit in Kolumbien. In Deutschland bin ich nicht abgemedet.
Folgenden Brief, als Anhang in einer email erhielt ich gestern:


Rückforderung von Leistungen nach dem UVG für das Kind........

Sehr geehrter Herr .....
für Ihr oben genanntes Kind wurden in der Zeit vom 01.03.2005 – 25.09.2008 Unterhaltsvorschussleistungen durch... vertreten durch... erbracht.

Unsere Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 04.04.2006
Hauptforderung für den Zeitraum 01.03.2005 – 30.04.2006 2.090,- €

vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 16.04.2007
Hauptforderung für den Zeitraum 01.05.2006 – 30.04.2007 1.812,- €

vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 28.10.2008
Hauptforderung für den Zeitraum 01.05.2007 – 25.09.2008 2.614,19 €


Wir weisen Sie darauf hin, dass ….........auf die Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nicht verzichtet. Die oben genannten Forderungen werden in jedem von Ihnen zurückgefordert.
Bitte zahlen Sie den geschuldeten Betrag bis spätestens 07.02.2014 auf folgende Bankverbindung ein: …......
Sollten Sie die Forderung nicht sofort begleichen, bitten wir Sie, zur Überprüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 6 Absatz 1 UHG zuerteilen.
Insbesondere benötigen wir:
Einkommensnachweis der letzten 12 Monate
den letzten Einkommenssteuerbescheid
den aktuellen Sozialleistungsbescheid
Einkommensnachweise über Nebeneinkommen
Nachweis über die Höhe der Mietzahlung
Angaben zu Ihren Kontostammdaten / Bankverbindungen und Depots
Angaben zu sonstigen Einkommen und Vermögen
Ihre Unterlagen erwarten wir bis zum 07.02.2014
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sollten Sie die geforderten Auskünfte nicht oder nicht fristgerecht erteilen, weisen wir Sie darauf hin, dass die erforderlichen Daten, wegen Ihrer fehlenden Mitwirkung, bei den Sozialleistungsträgern, dem Finanzamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder Ihrem Arbeitgeber erhoben werden.

Mit freundlichen bla bla bla...

Anhängend ein Antrag auf Stundung/Ratenzahlung

Die wissen dass ich in Kolumbien lebe weil ich denen das mal mitgeteil habe. Das Schreiben trägt (m)eine kolumbianische Adresse. Im Stundungsantrag steht meine alte deutsche Adresse.
Über den in deren Schreiben aufgeführten Zeitraum war ich anfangs selbständig mit Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze und später Harzer, hatte also kein pfändbares Einkommen.
Wan meint Ihr, wie soll ich reagieren? Soll ich überhaupt reagieren? Soll ich denen mitteilen dass ich weiterhin in Kolumbien lebe und am Rande des Existenzminimums lebe. Was soll ich machen?
Ich freue mich sehr über Eure Tipps.

Gruß
sympathisant
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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? - von sympathisant - 15-01-2014, 18:24

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