(06-06-2014, 22:28)Anonymous schrieb: Ist ja kein Problem für mich mit weniger klarzukommen wie einem Menschen zusteht (350€ zu 390€).
Naja, das ist ja kein Weltuntergang. Die Differenz ist ja kaum höher als der im Regelsatz vorgesehene angebliche "Ansparbetrag". Da wirst du dich gedulden müssen, weil du denen bei der Antragstellung nicht genug auf die Finger gesehen hast. Lerne daraus.
Etwas anders wäre (und solche Fälle kenn ich mehrere) wenn z.B. der anteilige Regelsatz für 3 Kids, die an 12 Tagen des Monats beim Vater sind, komplett ignoriert wird (8,70 x 12 x 3 = 313,20€) Da wirds dann so eng, dass Druck und eine EA erforderlich wird.
Die Fachaufsichtsbeschwerde kannst du dir kneifen - solange du keinen wirklich gravierenden Fehler benennen kannst, sondern nur unzufrieden bist mit fast schon normaler Schlamperei.
Wenn du sie jetzt einlegst, werden sie bestimmt die gesetzliche 3-Monatsfrist ausnutzen. Also kanns tdu das auch noch später tun. Ist ja formlos, fristlos, meist fruchtlos.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #