13-01-2014, 08:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-01-2014, 08:43 von Absurdistan.)
Hallo, erstmal mußt du den Mindestunterhalt für 2 Jahre titulieren lassen beim JA. Das müssen die machen und ist kostenlos. Wird sich geweigert, nicht abhauen ohne schriftliche Bestätigung.
1. Sovd-Sozialverband Deutschland. Dort kannst du hingehen wenn ein Problem entsteht. Brauchst nicht vorher Mitglied sein. Dann kostet die Mitgliedschaft nur 6 Euro die man vom Amt dann erstattet bekommt.
2. 2 Jahre
3. Fahrtkosten müssen Belegt werden. Die werden dann von dir vorgestreckt und vom Amt erstattet.
4. Die Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus der Umgangsvereinbarung (mehr als 12 Stunden = 1 Umgangstag)
5. Ja, darauf achten das das auch gemacht wird.
6. Wohnkosten entsprechend für 2 Personen. Solltest du noch höhere Kosten haben, mußt du die vom Regelsatz bezahlen. Das dürfte aber dann nicht soviel sein. Bekommst ja noch die Erwerbsfreibeträge.
7. eventuell wird dir eine Monatsfahrkarte erstattet. Weiß nicht.
8. Wenn die Mutter das Kind bringt, kannst du auch keine Fahrkosten belegen und bekommst auch nichts. Den Tagessatz bekommst du trotzdem.
9. Soviel ich weiß ist titulieren Pflicht.
lg
1. Sovd-Sozialverband Deutschland. Dort kannst du hingehen wenn ein Problem entsteht. Brauchst nicht vorher Mitglied sein. Dann kostet die Mitgliedschaft nur 6 Euro die man vom Amt dann erstattet bekommt.
2. 2 Jahre
3. Fahrtkosten müssen Belegt werden. Die werden dann von dir vorgestreckt und vom Amt erstattet.
4. Die Bedarfsgemeinschaft ergibt sich aus der Umgangsvereinbarung (mehr als 12 Stunden = 1 Umgangstag)
5. Ja, darauf achten das das auch gemacht wird.
6. Wohnkosten entsprechend für 2 Personen. Solltest du noch höhere Kosten haben, mußt du die vom Regelsatz bezahlen. Das dürfte aber dann nicht soviel sein. Bekommst ja noch die Erwerbsfreibeträge.
7. eventuell wird dir eine Monatsfahrkarte erstattet. Weiß nicht.
8. Wenn die Mutter das Kind bringt, kannst du auch keine Fahrkosten belegen und bekommst auch nichts. Den Tagessatz bekommst du trotzdem.
9. Soviel ich weiß ist titulieren Pflicht.
lg