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Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
#3
Im Beschluss wurde der KU aber anscheinend nicht berücksichtigt.

Mein Arbeitgeber kann sich nur nach den vorliegenden Beschluss richten.

Dort stehen die ~850€ + X drin. Vom Kindesunterhalt ist nirgends die Rede. Nur an einer Stelle, dass ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe, aber nichts darüber, dass ich Unterhalt zahle.

Dem Amtsgericht und der Ex-RAttin ist dies aber bekannt!
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun? - von Antragsgegner - 05-01-2014, 02:40

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