22-02-2009, 12:31
Hallo Wolf,
gütlich kann man sich natürlich auf alles mögliche einigen, sobald jedoch die Ämter dazu kommen, lösen sich alle vernünftigen Regelungen in Luft auf.
Man wird gezwungen alle Geldquellen auszuschöpfen und dazu gehört vor Allem der Ex-Mann.
Dagegen kann man sich nur halbwegs wehren, indem man die Zahlungsverpflichtungen buchstabengetreu ausführt, d.h. du zahlst (und titulierst) den korrekten KU für die 2 und sie dir KU für die 1.
Alles andere ist verloren.
Problem wird sein, dass du zwar Leistungsfähig sein könntest zu zahlen, sie aber nicht nicht.
Bringe mal Zahlen um das zu prüfen.
gütlich kann man sich natürlich auf alles mögliche einigen, sobald jedoch die Ämter dazu kommen, lösen sich alle vernünftigen Regelungen in Luft auf.
Man wird gezwungen alle Geldquellen auszuschöpfen und dazu gehört vor Allem der Ex-Mann.
Dagegen kann man sich nur halbwegs wehren, indem man die Zahlungsverpflichtungen buchstabengetreu ausführt, d.h. du zahlst (und titulierst) den korrekten KU für die 2 und sie dir KU für die 1.
Alles andere ist verloren.
Problem wird sein, dass du zwar Leistungsfähig sein könntest zu zahlen, sie aber nicht nicht.
Bringe mal Zahlen um das zu prüfen.