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Unterhalt bei gütiger Trennung!
#4
Hallo Wolf,

gütlich kann man sich natürlich auf alles mögliche einigen, sobald jedoch die Ämter dazu kommen, lösen sich alle vernünftigen Regelungen in Luft auf.
Man wird gezwungen alle Geldquellen auszuschöpfen und dazu gehört vor Allem der Ex-Mann.

Dagegen kann man sich nur halbwegs wehren, indem man die Zahlungsverpflichtungen buchstabengetreu ausführt, d.h. du zahlst (und titulierst) den korrekten KU für die 2 und sie dir KU für die 1.
Alles andere ist verloren.

Problem wird sein, dass du zwar Leistungsfähig sein könntest zu zahlen, sie aber nicht nicht.
Bringe mal Zahlen um das zu prüfen.
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Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:13
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Exilierter - 22-02-2009, 12:21
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von beppo - 22-02-2009, 12:31
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 12:47
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 12:57
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:36
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 22-02-2009, 13:43
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 13:52
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 15:24
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von finnischerwolf - 22-02-2009, 15:32
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 15:55
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 16:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von Max - 22-02-2009, 20:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 22-02-2009, 20:39
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:11
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von p__ - 26-02-2009, 18:34
RE: Unterhalt bei gütiger Trennung! - von blue - 26-02-2009, 20:09

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