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Wer kennt sich mit STPO aus ?
#8
so wie du das darstellst liegt ziemlich eindeutig ein wegen rechtskräftiger Verurteilung eingetretener Strafklageverbrauch vor. D.h.: es kann dieser Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung nicht ein zweites Mal verfolgt werden.
Denn es lag zum Zeitpunkt der erneuten Ermittlungen ein rechtskräftiges Urteil vor.

Unterhaltspflichtverletzung ist ein Dauerdelikt.
Dem Strafklageverbrauch zugänglich ist somit der Anklagezeitraum, für den rechtskräftig Verurteilt wurde.
Für diesen Zeitraum liegt ein Verfahrenshindernis vor, dass zu einer Sperrwirkung führt.
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Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 29-11-2013, 18:19
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 29-11-2013, 20:05
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Ibykus - 29-11-2013, 20:41
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Nappo - 30-11-2013, 12:01
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von p__ - 30-11-2013, 12:26
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 30-11-2013, 16:40
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Ibykus - 30-11-2013, 17:33
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 30-11-2013, 17:40
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von bubi - 30-11-2013, 23:34
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 30-11-2013, 23:43
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Ibykus - 30-11-2013, 23:57
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 01-12-2013, 00:35
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Ibykus - 01-12-2013, 09:54
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 01-12-2013, 11:27
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Ibykus - 01-12-2013, 14:53
RE: Wer kennt sich mit STPO aus ? - von Skippie - 01-12-2013, 16:17

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