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Koalitionsvertrag und Aktive Väter
#1
Koalitionsvertrag Seite 99:

Aktive Väter: Eine zeitgemäße Familien- und Gleichstellungspolitik bezieht auch Jungen und Männer ein. Wir wollen auch die Rolle des aktiven Vaters in der Kindererziehung und Familie weiter stärken. Erforderlich sind bessere Rahmenbedingungen, damit Väter und Mütter Aufgaben in Familie und Beruf partnerschaftlich aufteilen und Männer eine engagierte Vaterschaft leben können.
http://www.spiegel.de/media/media-32776.pdf

Auch wenn es ein Koalitionsvetrag nur Absichtserklärungen enthält, so bleibt es doch spannend, wie dies letzendlich umgesetzt werden soll.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#2
Na das wird ja einfach zu realisieren sein, da man ja als Vater aus dem aktiven Dienst familiengerichtlich entlassen wird, trifft das auf die Meisten ja dann nicht zu und für die Politik ist es auch erledigt. Wo kein für die Seite 99 zutreffendes Personal ist, ist auch kein Handlungsbedarf.

Aber so wie ich das lese, geht es hier überhaupt nicht um Trennungs-Papas. Nur um Väter die (noch) zuhause bleiben dürfen. Die sollen natürlich aktiv mit spülen. Wenn daraus dann der Trennungspapa geworden ist, trifft also wieder Seite 99 nicht zu;-)

Da ist dann das alte Rollenverständnis bitte sehr wieder sehr erwünscht: Papa zahlt. Mama ist beim Kind. So ists gut.
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#3
Ja, "weiter stärken" habe ich mittlerweile begriffen - erst kommt Mutti, dann das Kind, dann der Hund, dann Muttis Schuhe, dann der (potentielle) Stiefvati, dann der Freund vom Stiefvati, dann der Müllmann, dann die Familienhilfe, dann die Pflegefamilie, dann die Wohneinrichtung, dann - irgendwann - der Vati.

Was soll z.B. auch dieser Quatsch?
Zitat:Wir werden dafür sorgen, dass Frauen und Männer ihre Aufgaben in Familie, Beruf und Gesellschaft partnerschaftlich wahrnehmen können und bestehende geschlechtsspezifische Ungerechtigkeiten – insbesondere in der Arbeitswelt beseitigen.
Die hätten ebensogut schreiben können: Bevor Sie in diesen schönen und leckeren Apfel beißen, ziehen Sie bitte den Splint.
Immerhin, so meine Interpretation, bleibt uns Radikalfeministin Icken, als Stimme der Männer mit ihrem Büro weitere vier Jahre erhalten (bekommt sie wieder ein neues Nummernschild?). Wann wird die pensioniert?

Und was folgt auf den von ,@borni, zitierten Absatz?
Zitat:Finanzielle Situation Alleinerziehende und Geschiedener:
Der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beträgt seit seiner Einführung zum 1. Januar 2004 unverändert 1.308 Euro, er soll angehoben werden. Die Höhe des Entlastungsbetrags soll zukünftig nach der Zahl der Kinder gestaffelt werden.
Finanzielle Entlastung sog. Alleinerziehender, eine gute Sache. Klingt auch besser, als "werden mehr Geld bekommen", denn das würde ja sogar ein Väterrechtler als Förderung der AE-Fraktion begreifen. Sicher werden die aktiven Väter so besonders gestärkt, z.B. mit der Bekanntgabe, dass die Mistkerle einfach nicht bereit sind mit den Müttern zu kooperieren.
Alleinverziehend ist und bleibt ein Erfolgsmodell.

Zum Thema Gleichberechtigung ist auch dieser Spruch gut:
Zitat:Die Leihmutterschaft lehnen wir ab, da sie mit der Würde des Menschen unvereinbar ist. Wir werden das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft bei Samenspenden gesetzlich regeln.
Frage: Wer oder was ist "Mensch"?

Es folgen Mutterschutz, Frauenquote, Entgeltgleichheit...
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#4
Zitat: „Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt“ (S. 66).

Das bedeutet u.a. konkret:
Zitat:Vorschlag Nr. 23
Regelung der temporären Bedarfsgemeinschaft: 1) Zuordnung des Kindes zur BG des sorgeberechtigten Elternteils, ggf. unter Berücksichtigung des sog. "Residenzmodells";

Also: Wir erzwingen das Familienmodell bei geringverdienenden (Trennungs-)Eltern einfach und überhaupt sind die Umgangskosten am besten in der Hand der Alleinerziehenden aufgehoben. Angry
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
(29-11-2013, 01:40)sorglos schrieb:
Zitat: „Ergebnisse der 2013 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Rechtsvereinfachung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) intensiv geprüft und gegebenenfalls gesetzgeberisch umgesetzt“ (S. 66).

Das bedeutet u.a. konkret:
Zitat:Vorschlag Nr. 23
Regelung der temporären Bedarfsgemeinschaft: 1) Zuordnung des Kindes zur BG des sorgeberechtigten Elternteils, ggf. unter Berücksichtigung des sog. "Residenzmodells";
Und jetzt? Ich bin sorgeberechtigter Elternteil, aber das ist nicht
das, was dort gemeint ist. Sind Väter nach deren Vorstellungen eigentlich grundsätzlich nicht sorgeberechtigt?

Was kann also jetzt (noch) unternommen werden, um die temp. BG in der
jetztigen Form zu erhalten, falls Vorschlag 23 angenommen wird?
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#6
Wie bitte? Ich bin nicht sorgeberechtigt, meine Tochter lebt mit Beschluss an 11 Tagen über 12 Stunden bei mir. Das soll also dann heissen das meine Tochter und ich dann in Zukunft keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind oder wie? Somit kein 2-Personenhaushalt und auch kein kindgerechter Wohnraum mehr vorhanden. Nicht mal über Alg2 Aufstockung mehr möglich.

Meine Tochter lebt bei mir. So lange mir keiner definitiv sagen kann ab wann ein Kind bei einem Elternteil lebt, lasse ich auch keine andere Interpretation zu. Wenn man mich fragt, sage ich auch das ich alleinerziehend bin. Ebenso wie die Mutter. Wir sind halt abwechselnd alleinerziehend. Meine Tochter und ich sind eine Familie. Ich lasse mir meine Familie von solchen dogmatischen Begriffen nicht zerstören. Jeder der versucht dieses Minnimalvoraussetzung die meiner Tochter das Gefühl eines Zuhause vermittelt herunterzuspielen erkennt meine Familie nicht an.
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#7
(29-11-2013, 12:00)Absurdistan schrieb: Das soll also dann heissen das meine Tochter und ich dann in Zukunft keine Bedarfsgemeinschaft mehr sind oder wie?

Ganz genau. Dies bisherige Regelung soll weg. Offizieller Grund: Macht den Behörden zu viel Arbeit. Vati schaut wieder in die Röhre,
wovon er die Suppe für die Kinder auf den Tisch bringen soll, bzw.
darf sich wieder wie früher mit Mutti darum rangeln. Hier geht es nicht
um eine Sorgerechtsfrage, bzw. wer das Sorgerecht innehat, sondern um die haushaltliche Zugehörigkeit des Kindes (hier zum Betreuungselternteil).
Die drücken sich halt nur blöde aus, auch wenn man davon ausgehen kann,
das der Betreuungselternteil auch regelmässig ein Sorgerrecht hat.

Der Wohnraummehrbedarf ist aber davon losgelöst. Das ist
eine Anspruch des umgangsberechtigte Elternteils während
der anteilige Regelbedarf ein Anspruch des Kindes ist.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#8
(29-11-2013, 12:48)Sixteen Tons schrieb: Der Wohnraummehrbedarf ist aber davon losgelöst. Das ist
eine Anspruch des umgangsberechtigte Elternteils während
der anteilige Regelbedarf ein Anspruch des Kindes ist.

Dann müsste man also sein Einkommen um die Höhe des anteiligen Regelbedarfes kürzen und es als Betreuungsgeld oder so deklarieren.
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#9
(29-11-2013, 23:58)raid schrieb: Außerdem ist die temporäre BG aus der Sozialgesetzgebung alleine schon wegen ihrer Gleichberechtigungsfunktion nicht mehr wegzudenken!

Die "temporäre BG" ist Richterrecht und kein Teil der Sozialgesetzgebung. Die Sozialgesetzgebung hat die Vater-Kind-Familie schlicht vergessen zu berücksichtigen. Ob fahrlässig oder absichtlich, das sei mal dahingestellt. Und es sind mächtige Kräfte, die in ministeriellen und ähnlichen Arbeitsgruppen sitzen, die sich offensichtlich die Vater-Kind-Familie ganz leicht aus der Verfassung wegdenken können.

Es sind ebenso mächtige Kräfte innerhalb der CDU und SPD, denen es ganz leicht fällt, die Gesetzgebung so zu gestalten, dass das Richterinstitut der "temporären BG" durch Gesetzgebung wieder eliminiert wird. Bis dann wieder jemand an die Verfassung denkt, sind leicht mal ein paar hunderttausend Vater-Kind-Umgangsbeziehungen schlicht ausgehungert worden.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
(30-11-2013, 02:19)sorglos schrieb: Und es sind mächtige Kräfte, die in ministeriellen und ähnlichen Arbeitsgruppen sitzen, die sich offensichtlich die Vater-Kind-Familie ganz leicht aus der Verfassung wegdenken können.
natürlich: die Gedanken sind frei!

So sieht das BVerfG die Verantwortung der Eltern:
"Art. 6 II GG begründet für Eltern gleichermaßen das Recht wie die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Diese den Eltern zuvörderst zugewiesene Verantwortung für ihr Kind hat dessen Wohl zu dienen. Das Elternrecht ist insofern ein Recht im Interesse des Kindes ...."

Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung die temporäre Bedarfsgmeinschaft im Lichte der Verfassung entwickelt. Das Kindeswohl ist nämlich nicht nur im Wirkungskreis der Mutter zu fördern, sondern auch dann, wenn es sich beim Vater aufhält.

Die Vater-Kind-Beziehung ist damit Teil der Verfassung. Ein gesetzlicher Eingriff wäre mithin verfassungswidrig.
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#11
(29-11-2013, 01:40)sorglos schrieb: Das bedeutet u.a. konkret:
Zitat:Vorschlag Nr. 23
Regelung der temporären Bedarfsgemeinschaft: 1) Zuordnung des Kindes zur BG des sorgeberechtigten Elternteils, ggf. unter Berücksichtigung des sog. "Residenzmodells";

Also: Wir erzwingen das Familienmodell bei geringverdienenden (Trennungs-)Eltern einfach und überhaupt sind die Umgangskosten am besten in der Hand der Alleinerziehenden aufgehoben. Angry

Die Vorsitzende von dem VAMV Landesverband Thüringen findet das übrigens sehr begrüssenswert:

http://www.vamv-gera.de/wp-content/uploa...GBII_2.pdf (Seite 2)
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
Kaum überraschend. Wo ist denn die Liste der Punkte, auf die sich das Dokument bezieht?
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#13
Der Aufstand wird still (und leise) kommen - womit wir wieder HIER wären!
Angry
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#14
(05-12-2013, 10:08)p schrieb: Wo ist denn die Liste der Punkte, auf die sich das Dokument bezieht?

Da: http://www.harald-thome.de/media/files/A...9.2013.pdf

Den Einstieg zu dem Dokument des VAMV findet man übrigens auf
deren Hauptseite unter dem Titel "Gegen Abschaffung des Mehrbedarfzuschlags beim SGBII".
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#15
Interessantes Papier mit vielen Punkten, die auf Trennungsfamilien deutliche Auswirkungen haben. Offenbar kommt jetzt auch die Regelung, dass sich die Ex am Kindesunterhalt bedienen muss, bevor sie Sozialgelder erhält.
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#16
Es wird noch schlimmer kommen, der Kampf um den Unterhalt wird dadurch aus meiner Sicht deutlich verschärft werden.

Die Absicht dahinter dürfte klar sein, hatten wir doch letztes Jahr hier die endlose Diskussion darüber.

Die Kommunen sind Pleite, der Staat ebenfalls.

Den KU als durchlaufenden Posten an die ARGE, die temporäre Bedarsgemeinschaft (Vater/Kind), dass alles steht jetzt auf der Kippe.

Und bis wieder die erste Korrekturen vor den Sozialgerichten, geschweige denn die von Ibykus angedeutete Korrektur vor dem BVG stattfindet wird sehr viel Wasser den Fluss durchlaufen.

Der Staat zeigt ein um das andere mal seine dreckige Fratze, Trennungsväter sind in diesem Land zum Abschuss freigegeben, besitzen keine Lobby.
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#17
(30-11-2013, 07:47)Ibykus schrieb:
(30-11-2013, 02:19)sorglos schrieb: Und es sind mächtige Kräfte, die in ministeriellen und ähnlichen Arbeitsgruppen sitzen, die sich offensichtlich die Vater-Kind-Familie ganz leicht aus der Verfassung wegdenken können.
natürlich: die Gedanken sind frei!

So sieht das BVerfG die Verantwortung der Eltern:
"Art. 6 II GG begründet für Eltern gleichermaßen das Recht wie die Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Diese den Eltern zuvörderst zugewiesene Verantwortung für ihr Kind hat dessen Wohl zu dienen. Das Elternrecht ist insofern ein Recht im Interesse des Kindes ...."

Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung die temporäre Bedarfsgmeinschaft im Lichte der Verfassung entwickelt. Das Kindeswohl ist nämlich nicht nur im Wirkungskreis der Mutter zu fördern, sondern auch dann, wenn es sich beim Vater aufhält.

Die Vater-Kind-Beziehung ist damit Teil der Verfassung. Ein gesetzlicher Eingriff wäre mithin verfassungswidrig.
Sehr wichtig! Danke!
Gibt es einen Link dazu?

Zudem steht auch die Familie des Vaters und sein Familienleben unter Schutz.

Mein Reden seit Jahren und in keinem meiner Anträge fehlt der Hinweis darauf, um ggf. beim BVerfG und darüber hinaus ...
.
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#18
Erst mal Danke Raid für die Ausführung! Wink

Nun war es zumindest beim im SGB X angelehnten Wohngeld schon vor Jahren so, dass wenn ein Vater "Hilfsbedürftig" in Sinne von SGB ist, er auch ohne betitelten KU, also Leistungen an das Kind gezahlt hat, dies vom Einkommen abgezogen wurde.

Lediglich der Nachweis in Form von Kontoauszügen war dem Antrag beizufügen. Einzelnen gelang das auch beim Bezug von ALG 1! Also Berücksichtigung der Umgangskosten bzw. zum gezahlten KU anhand von Kontoauszügen.

Das hat sich dann aber schnell zu der heutigen Praxis hin entwickelt, sprich titulierter KU und zumindest ein geringes Einkommen.

Was Ibykus meinte war die "Hilfsbedürftigkeit" im Sinne vom SGB.

Das verwechsele ich gerne auch mal. Rolleyes

Aus erster Hand weis ich, das auf Seiten der ARGE seit längerem daran "gearbeitet" wird, diese Praxis zu torpedieren bzw. gewisse Betreuungskosten abzuweisen. Stichwort Kindesmutter.

Letztlich wird das die Politik zu entscheiden haben, nicht die SB auf der ARGE.

Die Gefahr besteht das unter der neuen Koalition ab 2014 die Gesetze geändert werden und die SB auf der ARGE das entsprechend "auslegen" werden.

Bis dann wieder Korrekturen in Form von Urteilen seitens der Sozialgerichte gefällt werden, kann durchaus Jahre dauern.

Was nützt es mir trotz eines Rechtsanspruch die KM an den Umgangskosten zu beteiligen? Die Mütter werden dann alles tun um den Umgang auf ein Minimum bzw. keinen Umgang zu reduzieren um nichts abgeben/anrechnen zu müssen.

So wird das dann nämlich laufen, Vater gehe zur Mutter und beteilige diese an deinen Umgangskosten, zur Not klage halt, denn von uns, der ARGE bekommst das leider nicht.
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#19
Skipper schrieb:
Ibykus schrieb:Die Vater-Kind-Beziehung ist damit Teil der Verfassung. Ein gesetzlicher Eingriff wäre mithin verfassungswidrig.
Sehr wichtig! Danke!
Gibt es einen Link dazu?
Zudem steht auch die Familie des Vaters und sein Familienleben unter Schutz.
Mein Reden seit Jahren und in keinem meiner Anträge fehlt der Hinweis darauf, um ggf. beim BVerfG und darüber hinaus ...

wenn ich Textpassagen in Anführungszeichen setze, dann handelt es sich um Zitate, nach denen man googlen kann!
BVerfG schrieb:"Jedem rechtlich ausgewiesenen Elternteil kommt das in Art. 6 Abs. 2 GG verankerte Elternrecht zu, welches ihm auch die umfassende Verantwortung für die Lebens- und Entwicklungsbedingungen des Kindes auferlegt, egal, ob das Kind ehelich oder nichtehelich geboren ist oder ob es einer flüchtigen oder festen Verbindung seiner Eltern entstammt."


Im Übrigen ist das die in Rechtsprechung und in der Rechtswissenschaftlichen Literatur durchgehend unstrittige Meinung.

Mann skipper!
Warum nimmst Du nicht Deine Jolle und suchst Dir eine seichte Stelle auf einem Baggersee ... ?
Es gibt Dinge, die kann man zwar erklären. Aber wenn diese Erklärungen nicht verstanden werden, dann ist es müßig, immer wieder dasselbe zum Besprechungsthema zu machen.
Wer -damit bist nicht nur Du gemeint- sich gerne mit speziellen Rechtskenntnissen brüstet, sollte sich wenigstens die Mühe machen und in einer Uni-Bibliothek den einen oder anderen Kommentar, vielleicht auch das eine oder andere Lehrbuch dazu zu lesen.

Ich habe -wie Du sicher schon bemerkt haben wirst-, nicht die Zeit, mich spekulativ mit einer Thematik zu beschäftigen, bei der mir manchmal die Haare zu Berge stehen, wenn ich lese, wie gelegentlich drauflos spekuliert wird.
Wessen Zeit es zuläßt, dem sei aber durchaus Mut gemacht.
Es lohnt sich durchaus, sich rechtlich (also auf dem Gebiet des Rechts) fortzubilden.
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#20
Wofür steht "BVerfG" Ibykus?

Vielleicht für:

Bootsmann`s Versuch erfolgreicher Gegenwehr?
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#21
Die Begründung für die Reform bei den Temporären Bedarfsgemeinschaften:

"Der Umgang mit "temporären Bedarfsgemeinschaften" sollte vereinfacht werden. Derzeit stellt sich die Situation wie folgt dar: Wird die elterliche Sorge von getrennt lebenden Eltern alternierend ausgeübt, bzw. wird ein Kind im Rahmen der Ausübung des Umgangsrechts vorübergehend in den Haushalt des anderen Elternteils aufgenommen, muss taggenau festgestellt werden, wann sich ein Kind bei dem Elternteil besuchsweise aufhält. Jeder Fall muss bei Beginn und bei Ende des Aufenthalts beim anderen Elternteil manuell geprüft werden. Meist finden die Besuche an den Wochenenden statt. Der Verwaltungsaufwand ist insbesondere bei regelmäßig wiederkehrenden Aufenthalten auf lange Sicht sehr hoch.

Wir schlagen vor, dass die Leistungen nach SGB II auch für die Zeit des besuchsweisen Aufenthalts beim umgangsberechtigten Elternteil weiter an den Elternteil gezahlt werden, zu dessen Bedarfsgemeinschaft das Kind gehört. Dieser könnte entsprechend bevollmächtigt werden. Der für die Entgegennahme der Zahlung bevollmächtigte Elternteil hätte dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen des Kindes beim besuchsweisen Aufenthalt beim anderen Elternteil dem Kind, bzw. diesem Elternteil zur Verfügung gestellt werden. Der Ausgleich soll im Innenverhältnis stattfinden und nicht Aufgabe der Jobcenter sein. Wir halten dies für eine Lösung, die den Anforderungen der Verwaltung genügt und den Lebensverhältnissen getrennt lebender Eltern auch gerecht wird. Ein Mindestmaß an Verständigung zwischen den Elternteilen ist zur Abstimmung und Wahrnehmung des Umgangsrechts ohnehin erforderlich."


In diese Richtung geht die Reform auch an anderer Stelle. So soll z.B. in Bedarfsgemeinschaften auf vertikale Einkommensanrechnung umgestellt werden. Der Beweggrund ist derselbe: Ein Ansprechpartner weniger, eine Beteiligtenpartei weniger für die Sozialbehörde.

Ich halte die Reformidee für etwas, das am Schreibtisch eine gute Sache ist, aber nicht mit der Lebensrealität getrennter Eltern vereinbar. Der umgangsberechtigte Vater müsste die Mutter verklagen, damit sie Geld für den Umgang von Dritten einfordert und an ihn auszahlt. In der Praxis wird das wie bereits geschrieben in vielen Fällen massiven Ärger geben.
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#22
Danke für die Ausführung @"p".

Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass wenn der Vater Mangelfall ist, oder nur minimierten KU zahlt, die KM in Versuchung gerät das Geld zu behalten, bis der unterste Regelsatz laut Tabelle erreicht ist.

Und was wenn bei den Eltern überhaupt keine Kommunikation außerhalb des Gerichts stattfinden kann?

Ich sehe da massives Konfliktpotential, was bestimmt dem Kindeswohl abträglich sein wird.

Aber Hauptsache die ARGE hat weniger zu zahlen.
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#23
(05-12-2013, 16:15)raid schrieb: Welches Geld soll ihm dann die Kindesmutter ausbezahlen?? Anteilige UVG-Leistungen?

Nie und nimma!

Das wurde scheinbar von einer Sozialrichterin im Verfahren
schon vorgeschlagen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum...Id=1965168
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#24
(06-12-2013, 01:24)Sixteen Tons schrieb: Das wurde scheinbar von einer Sozialrichterin im Verfahren
schon vorgeschlagen.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum...Id=1965168
Das ist totaler Unsinn von der Sozialrichterin.

Wir haben mehrere Schreiben von UVG-Stellen auf solche Anfragen, dass sie den Unterhaltsvorschuss keineswegs an zwei Eltern "geteilt" auszahlen werden.

Falls eine solche dumme Ansage kommt: Einfach UVG-Stelle mit Teilungsaufforderung anschreiben. Dann werde ihr umgehend Negativ-Schreiben bekommen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#25
Weiß einer wie sich es verhält?

Kinder sollen zukünftig immer nur einer Hauptbedarfsgemeinschaft zugeordnet werden.Auch wenn die Eltern geschieden sind und sie zeitweise den anderen Elternteil besuchen. Bisher ist eine tagenaue Berechnung nötig....

Wenn dies umgesetzt wird dann wird es aber eng für so manchen, weil der Hartz4 Satz reicht ja kaum für eine Person auf lange Sicht gesehen!!!
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