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Kostenbeitragspflichtverletzung?
#7
Zitat:Warum ist er denn als nicht erziehungsfähig eingestuft worden?
Wir ihm persönlich irgendetwas vorgeworfen oder ging es nur um die Behauptung, dass er die Kinder nicht neben seinem Job betreuen kann?

Das wurde gleich nach dem Tod seiner Frau einfach gemacht, da angeblich eine Kindeswohlgefährdung vorlag. Dafür braucht es auch gar nicht gross irgendeine Begründung, das wird dann einfach "präventiv" gemacht. Da die Kinder sich ersteinmal einleben sollten, hat der Vater mehr als 2 Monate warten müssen, ehe er die Kinder wieder sehen konnte. Wenig später folgte dann ein Gutachten, dass die Kinder unterentwickelt wären und in seiner Obhut gefährdet. Das ging auch ohne dass er selbst untersucht wurde. Natürlich hat er Eilanträge und Beschwerden gemacht, eine davon ist jetzt sogar beim EGMR. Erfolge konnte er aber nur bei den Umganzeiten erwirken - mehr nicht. Dabei hat er sogar ein Gutachten selbst erstellen lassen, dass seine volle Erziehungsfähigkeit attestiert. Probleme mit der Betreuung hat es nie gegeben, da seine Eltern mit im Haushalt wohnen.

Zitat:Könnte er im letzten Fall nicht einfach darlegen, dass er nun seinen Job nicht mehr benötigt, da er von seinem Erbe seine Kinder und sich ernähren könnte und 24x7 Stunden in der Woche Zeit für seine Kinder hat?

Bei dem, was er schon alles versucht und versichert hat, wird das wohl auch nichts bringen. Die Frage ist doch, warum ein Kind im Heim dem Steuerzahler 7000€ im Monat kosten muss, was mehr als das Doppelte des Gehaltes des Vaters ist, wenn es doch bei ihm leben kann.

Zitat:Tatbestandsmäßig liegt jedenfalls bei summarischer Prüfung ein Betrug vor.

Dann war sein Verdacht wohl gar nicht so falsch. er hat deshalb extra mit der Beantwortung der Einkommensauskunft gewartet, die erst kurz nach der Erbschaft bei ihm eintraf. Denn sowohl er als auch ich sind der Meinung, dass es ein Betrug durch Unterlassen wäre, wenn er bei der Auskunft die Erbschaft für in dem geforderten Zeitraum vorsätzlich nicht angibt. Die Frage ist nur, ob er sich auch strafbar macht, wenn er die Auskunft nicht leistet bzw. verweigert und es auf Zwangsgeld ankommen lässt. Allein nicht darauf zu reagieren halte ich nicht für strafbar, da in den Bescheiden vermerkt ist, dass nur bei vorsätzlich falschen oder fehlenden Angaben eine Strafbarkeit vorliegen kann. Aber was ist, wenn man zum Eigenschutz gar keine Auskunft macht. Zwangsgeld und Zwangshaft zur Erzwingung der Angaben sind ja schon bedrohlich genug.

Zitat:Die Verweigerung oder die Verhinderung der Beitreibung seines Kostenbeitrages selbst wird keine Strafbarkeit begründen sondern die Vollstreckung zur Folge haben, soweit ein rechtskräftiger Bescheid vorliegt.

So denken wir auch. Ihm ist auch schon ein Zwangsgeld angedroht worden, weil er keine Auskunft macht. Ob es strafbar ist, die für den Erlass eines Kostenbescheides notwendigen Angaben durch Ignorieren zu verweigern, weiss ich nicht. Aber im Sozialrecht allgemein gilt ja so eine Mitteilungspflicht. Ich glaube, dass nennt sich Angabe von Tatsachen, wo man quasi automatische Änderungen bekannt geben muss. Im Falles des H4-Bezuges wäre der Betrug offensichtlich, aber hier beziehen ja seine Kinder Sozialleistungen. Wenn er sich denn strafbar machen würde, dann wäre bei der hohen Schadensumme wohl auch Hasenfuss machen zwecklos, wegen internationaler Fahndung. Ganz schön kompliziert.

Zitat:Meine Kenntnisse zu SGB VIII reichen zugegebener Maßen nicht, um hier einen rechtssicheren Rat geben zu können.
Auf zum RA! Oder zur Uni-Bibliothek, um dort die Kommentierung zu §§ 91 ff einzusehen!

Ich habe zu der Einkommensberechnung folgendes von einer RAin auf einer Rechts-Plattform gefunden. Dort geht es zwar um keine Erbe, aber einer höheren, einmaligen Einnahme:

Zitat:Nun handelt es sich bei den 30.000 €, die Sie geschenkt bekommen sollen jedoch nicht um Vermögen, sondern um Einkommen.

Kurz zum Verständnis:

Vermögen ist das, was der Leistungsempfänger bzw. der kostenbeitragspflichtige Elternteil bereits vor Beginn des Leistungsbezuges hatte.
Wäre bei Ihnen also bei Beginn der Leistungserbringung bspw. ein Sparkonto mit einem Betrag X vorhanden gewesen, müssten Sie dieses nicht zur Deckung des Kostenbedarfes der vollstationären Maßnahme einsetzen.

Einkommen ist das Geld bzw. der Geldeswert, der dem Leistungsempfänger bzw. dem kostenbeitragspflichtigen Elternteil während der Zeit des Leistungsbezuges zufließt.

Da in Ihrem Fall der Leistungsbezug, also die vollstationäre Maßnahme, bereits begonnen hat, handelt es sich bei einer eventuell zufließenden Schenkung um eine einmalige Einnahme, also um Einkommen im Sinne des Gesetzes.
Diese wäre dann vollständig einzusetzen.

Sollte die Einnahme so hoch sein, dass sie die Leistungspflicht des Leistungsträgers (Jugendamt) für einen Monat vollständig entfallen lassen würde, wird die zugeflossene Einnahme auf einen angemessenen Zeitraum verteilt, so dass sie möglichst lange in die Lage versetzt werden, den Bedarf ohne die Inanspruchnahme des Leistungsträgers zu gewährleisten.
Das ist im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (ALG II) ausdrücklich gesetzlich geregelt, wird aber auch bei anderen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch so gehandhabt und ist in den entsprechenden Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben.

Sollten Sie daher die Möglichkeit sehen, die Schenkung bis zur Beendigung der Maßnahme hinauszuzögern, würde ich Ihnen dies als weiteres Vorgehen empfehlen.

Ich hoffe Ihnen eine erste hilfreiche rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.

Wenn das stimmen sollte, dann hat er tatsächlich das ganze Erbe einzusetzen. Wenn tatsächlich noch eine Strafbarkeit hinzukommen sollte, wäre auch noch seine Freiheit weg.
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Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 17:32
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 18:31
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von hans - 27-11-2013, 19:11
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 27-11-2013, 20:41
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RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 16:12
RE: Kostenbeitragspflichtverletzung? - von Ibykus - 28-11-2013, 18:41

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