21-03-2014, 21:36
(21-03-2014, 21:14)vorsichtiger schrieb: Sonderbedarf dann ohnehin nicht nur hälftig zu zahlen
Er wäre anteilig zu zahlen. Dazu gehört auch die Auskunft (incl. Nachweis!) des Einkommens des anderen Elternteils. Dieser Nachweis wurde nicht erbracht.
Der Brief ist ein Quatschbrief, "man probiert es halt mal". Wie gesagt, diesen Brief bekommt die Arbeitsirgendwasbehörde (Arbeitagentur? Arbeitsamt? Jobbsentär? ARGE? Oder was ist der aktuelle Name, der sich eh bald wieder ändert?) bezahlt, ist Arbeitszeit der Schreiberin. Also haut man ihn raus, unten am Rand steht dann klein was wie
"c:\\mitarbeiterIn5433\forderungen_ohne_grundlage\textbausteine\fuellstoff_wenn_nix_mehr_geht.txt"
Timo Sassi, woraus schliesst du, dass der Brief eine Vollstreckungsanordnung sei?