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Muss Vater sich an Brille beteiligen???
#1
Hallo zusammen!
Der Sohn meines Mannes (5 Jahre) brauch eine Brille. Wie oben schon steht ist die Frage ob der Vater sich daran beteiligen muss??? Die Mutter hat schon geschrieben das der kleine nicht mit ihr sondern mit dem Papa die Brille aussuchen möchte. Wir haben nicht gleich zurückgeschrieben weil unsere Vermutung war das sie möchte das wir die Brille bezahlen. Das sehen wir allerdings nicht ein da wir 3 Jahre nach der Trennung eine Zusatzversicherung bezahlt haben. Nicht nur für den kleinen sondern auch für zwei andere Kinder von ihr. Wir wollten das sie die Versicherung übernimmt. Sie wollte sie nicht. Die ist jetzt im Oktober ausgelaufen und jetzt brauch er eine Brille.
Heute hat sie geschrieben das wir uns an der Brille betweiligen sollen genauso wie Oma und Opa und Ihm die Brille dann zu Weihnachten schenken. Dies möchten wir aber nicht, da wir schon was anderes haben. Vor allem finden wir es doof ihm eine Brille zu schenken, denn er möchte eigentlich keine.

Vielen Dank schon mal für die Antworten!

Lg
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#2
Welches Kind will zu Weihnachten schon eine Brille.....

Es ist nur zu hoffen, dass die Ex das Thema nicht ausschlachtet nach dem Motto: "Der böse Papa will Dir Deine Brille nicht bezahlen!" Holzauge sei wachsam.

Ansonsten ist das Thema schnell durch: Mit dem Unterhalt ist die Sache abgegolten.

Im Übrigen frage ich mich, was das für eine Brille sein soll, wo die ganze Verwandtschaft was hinblättern muss. Aber egal.

Fürs nächste mal: Brillenversicherung kostet fast nix. Hat der Kleine bald eine Brille ist sie auch bald mal kaputt oder verloren gegangen. Versicherungen sind nicht immer böse und blöd ;-)

Und schenkt dem Kind was schönes zu Weihnachten!
Es gibt nichts schrecklicheres als funktionalen Kram für ein Kind. Da fühlt das Kind sich echt besch.... und ist traurig.
Wenn Ihr was tolles zum spielen schenkt, versteht das Kind, dass Euer Geld nunmal im Spielzeug gelandet ist und freut sich.
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#3
Bei Kindern zahlt die Kasse noch das meiste dessen, was notwendig ist. Der Rest ist im Unterhalt enthalten, wie Nappo schon sagte.

Alles was darüber hinaus geht, zahlt der, der ein Interesse daran hat.
Das muss den Vater nicht unbedingt ausschließen und würde ich von den sonstigen Umständen abhängig machen.

Nur auf Forderungen reagiere ich allergisch.

Vorschläge und Fragen prüfe ich wohlwollend.
Bitten, versuche ich zu erfüllen.
Forderungen lehne ich ab.
Und wenn per Anwalt etwas verlangt wird, tue ich das Gegenteil.
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#4
Bei Personen unter 18 Jahren zahlt die Kasse normalerweise eine Standardbrille zu 100%...einigt euch auf ein solches Modell und kauft dem Kind für die ersparten Kröten was anderes Big Grin
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#5
Wie schon geschrieben hatten wir ja eine Versicherung, eben noch für 2 andere kinder von ihr. Wir haben es nicht mehr eingesehen und haben ihr Angeboten die versicherung zu übernehmen, in der übrigends auch Zahnspanngen enthalten sind.

Sie wollte die versicherung nicht übernehmen, also hat sie jetzt pech gehabt.
Es ist ihr Aufgabe eine Versicherung zu haben, wenn sie sich nicht darum kümmert hat sie pech gehabt.

Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Lg
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#6
Diese Versicherung für Kinder ist überflüssig, die Ex hatte recht die nicht zu verlängern. Für Kinder zahlt die Kasse viele Brillen. Ausnahmslos alle Optikerketten bieten eine Menge gute und normal aussehende Gestelle mit Gläsern ohne Zuzahlung, ganz ohne Zusatzversicherung.
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#7
@p: Das sollte man nicht immer pauschalisieren.
Zahnspangen z.B. zahlt die Kasse nur bei medizinjischer Notwendigkeit. Ab Stufe 2 und fehlender Genehmigung der gesetzl. Kasse, gibt's nothing.

Ich kenne jede Menge Eltern die nach Zusatzversicherungen fragen, die Kieferorthopädie beinhalten und welches Kind bekommt heute von den gut verdienenden Zahnärzten keine Spange verpasst?

Und an diese Tarife ist nicht mal leicht heran zu kommen.
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#8
Abseits dessen, was @ Nappo schon sagte, machen Kinder auch gerne mal flugs Brillen kaputt, spreche da aus eigener Erfahrung (hab eine Brille seit ich vier Jahre alt bin). Da ist man mit einer (günstigen) Zusatzversicherung für eine evtl. notwendige zweite Brille nicht schlecht beraten.
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#9
Naja die Versicherung ist eh Abgelaufen, die bringt jetzt nichts mehr. Da muss sich jetzt die Mutter darum kümmern.

Gestern hat sich die Exe nochmal gemeldet und hat mit dem Anwalt gedroht wenn wir nicht zahlen. Sie meinte die normale Krankenkasse übernimmt nur 25%.
Sie hat uns auf §1631 abs.2 Satz 1 bgb hingewiesen. Und sie würde es einklagen wenn wir nicht die hälfte bezahlen.

Wir haben gestern dann nochmals geschaut ob wir uns nicht wirklich beteiligen müssen.
Wir haben dann eine Seite gefunden www.scheidung-online.de
In dieser steht Brillenkosten muss der Vater nicht bezahlen. Diesen link haben wir der Mutter gesendet. Diese kam dann mit folgendem Link: www.unterhalt.net
In diesem steht Brillenkosten sind Sonderbedarf und müssen vom Vater mit getragen werden.

Wie sollen wir uns jetzt verhalten???
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#10
Nochmal: Die Krankenkasse bezahlt Kindern eine verschriebene Brille (Erwachsenen nicht). Die Optiker haben diverse Modelle, die ohne Zuzahlung genommen werden können. Die Kasse zahlt nicht irgendwelche teuren Gestelle. Nur wer sich Gestelle für 100 EUR raussucht, muss zuzahlen. Der, der bestellt - die Mutter.

http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorge...nkasse.php
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#11
Wenn die Mutter meint, daß das Kind eine teurere
Brille haben muß, als diejenige, die sie, bzw. das Kind
von der Kasse ohne, oder allenfalls geringer Zuzahlung bekommt, dann muß Mutter das eben tragen.

Sonst könnte man ja auch gleich das Gestell mit
Brillianten nehmen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#12
Danke nochmal für die antworten. Man ist sich immer unsicher wenn die Exe mit dem Anwalt droht. Hab gerade schon mit meinem Mann gesprochen. Sie bekommt nichts.
Danke!!
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#13
Und gewöhnt euch an, auch nicht darüber mit der Ex zu diskutieren oder ihr irgendwas zu erklären. Auf dumme Anfragen gibt es nur eine Antwort: Schweigen. Alles andere heizt nur an.
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#14
Ok. Das ist echt schwer, aber wohl die richtige Taktik.
Die KM geht wohl heut eine Brille mit dem kleinen aussuchen. Werden sicherlich heute Abend von ihr hören.
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#15
(25-11-2013, 12:30)p schrieb: Und gewöhnt euch an, auch nicht darüber mit der Ex zu diskutieren oder ihr irgendwas zu erklären. Auf dumme Anfragen gibt es nur eine Antwort: Schweigen. Alles andere heizt nur an.

Schweigen und bestätigen.

Hatte ähnliches mit Medizin. Einfach Klappe gehalten und ausgesessen und plötzlich hatte sie das Geld dafür...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#16
Wir haben nichts mehr gesagt. Am Montag kam dann abends die Nachricht das sie jetzt eine Brille mit dem kleinen ausgesucht hat und sie erwartet das wir uns mit dem Betrag xy beteiligen. Wir haben kurz mit "nein" geantwortet. Daraufhin kamen wüste Beschimpfungen das dem Vater sein Kind ja nichts Wert ist und die Drohung das sie das an das Jugendamt weiter gibt. Von denen werden wir ja dann bestimmt bald wieder hören. Naja abwarten.
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#17
(29-11-2013, 11:04)eve1510 schrieb: Wir haben kurz mit "nein" geantwortet.

Falsch! Das war ein Wort zuviel!
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#18
Stimmt. Das Nein hätte ich gespart. Damit zeigst Du ja pauschalen Unwillen und eine riesige Angriffsfläche.

Hab das ebenso mit Exen-Unterhalt. Da darf ich auch nicht pauschal Nein sagen weil ich dann ja vorsätzlich verweigere.

Aber egal. Ab jetzt einfach abwarten und schauen ob das JA sich meldet.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#19
Stimmt, schon das "Nein" war zuviel. Melden wird sich das Jugendamt sicher, sofern eine Beistandschaft besteht. Aber sie haben nichts zu melden :-) Zahlen erst nach einem Gerichtsentscheid und der wird nicht kommen.
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#20
Ok, dann Antworten wir ab sofort gar nicht mehr.
Ja eine Beistandschaft besteht. Wir haben grade mit denen noch die Diskusion am laufen, weil sie mehr Unterhalt möchten. Haben Widerspruch eingelegt und warten jetzt auf die Antwort. Da wird bestimmt was mitkommen wegen der Brille.
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#21
Nur wenn Mutti gut verdient ist es sinnvoll, für solche Sachen wie Brille zu bezahlen. Erstens ist dann der eigene Haftungsanteil gering, zweitens kann man damit Auskünfte über das mütterliche Einkommen fordern, um die Haftungsquote zu berechnen. Das ist interessant, wenn man Nachweise für einen späteren Versuch braucht, die Mutter am Barunterhalt mitzubeteiligen.
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#22
Die Mutter verdient nach unserem wissen nicht so gut. So um die 800 Euro. Sie arbeitet nach unserem Wissen nur Teilzeit.
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#23
Hallo zusammen!

Heute kam ein Schreiben des Jobcenters mit einer Rechnung für die Brille. So wie wir das sehen übernimmt die Krankenkasse die Brillenkosten. Was das Jobcenter von uns jetzt möchte ist, dass wir die Kosten für die Brillenversicherung von 69,00 Euro übernehemen.

Müssen wir das wirklich zahlen???
Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir für die versicherung aufkommen müssen, dafür bekommt sie doch Unterhalt, oder seh ich das falsch?

Und wenn wir dafür aufkommen müssen, warum den ganzen betrag und nicht nur Anteilsmäßig???

Danke schon mal im Vorraus für eure Antworten
!!
Lg
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#24
Jetzt hab ich mich grad verschluckt Big Grin

Müsst Ihr nicht Smile

Spar Dir die Briefmarke an das Job-Center. Sollten sie sich nochmal melden, dann schreibe ihnen einfach zurück:

"Wo steht das?" Cool
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#25
(15-03-2014, 12:19)eve1510 schrieb: Ich kann mir kaum vorstellen, dass wir für die versicherung aufkommen müssen ...
Wenn eine Mutter sich beim Verkauf der Brille zu einem Vertrag einer Zusatzversicherung überreden lässt, welche zum Erwerb der Brille (Krankenkasse übernimmt die Kosten) jedoch nicht notwendig ist, so ist auch sie diejenige, die für die Kosten aufzukommen hat. Eine freiwillige Brillenversicherung ist kein Sonderbedarf, der über den Unterhalt hinaus zu leisten wäre. Die Kosten für die Brille selbst - darüber könnte man sich im Zweifel streiten. Die Chancen dazu stehen derzeitig in etwa 50/50, da die Justiz sich darüber uneins ist, ob es sich bei Brillen um den besagten Sonderbedarf handelt. Worüber man sich aber streiten soll, wenn die Kasse eeh die Kosten übernimmt, steht in den Sternen.

Ich würde die Übernahme der unnotwendigen Zusatzkosten ohne Begründung gelassen zurückweisen und mal abwarten, ob sich jemand die Mühe macht, wegen dieser 69,-€ ein Verfahren in Gang zu setzen.
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