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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
@p
alles Geschriebene wieder weg ...
Naja - dann noch einmal mit neuen Batterien und altem Pseydonym:

Ich hatte das gemeisame Sorgerecht, Umgang und gesundheitliche Auskünfte zum Thema gemacht. Die KM hielt mit Unterhalt dagegen.
Gefragt, warum eigentlich nicht, gab's als Anwort: weil sie dann nicht mehr alleine entscheiden könnte.
Lach! Was denn nicht, z.Bsp.?
Sie nannte eine OP, die ich in frühen Jahren für unsinnig hingestellt hatte (und die dann tatsächlich auch nie erforderlich geworden war) .. und so würde ich mich im Folgenden immer verhalten haben. Ich habe darauf hingewiesen, dass nur ein -übrigens vom Gesetzgeber nicht gewolltes Argument- genannt worden war, um im Weiteren von "immer" zu reden. Man solle sich mal Gedanken über Bindungstoleranz und Erziehungsgeeignetheit machen.

Das Thema wurde zu meiner großen Freude umfangreich diskutiert. Mir war es so möglich, immer wieder Betreuung und Unterhalt nach Maßgabe des 11b SGB II anzubieten, weil ich ein lieber Papa bin, der alles für sein Mädchen tut, sich aber nicht zum Zahlaffen machen läßt Punkt und Basta!
Ich biete Betreuung und Unterhalt und bekomme nix? Fleitepiepen!

@sorglos
der Richter war ok. Er ließ alles zu (ihn konnte ich aber am Wenigsten mit der Kombination von Unterhalt und Sorgerecht überzeugen, was mir aber immerhin die Gelegenheit gab, ihm meinen Eindruck vom OLG Hamm kund zu tun).

Und ja - Reden brachte diesmal etwas. Man wollte mir z.Bsp. den Verzicht auf den Heiligen Abend mit allem Möglichen schmackhaft machen. Aber man hatte letztendlich kein Argument, was dagegen sprich, dass ein Kind im Wechsel diesen Tag bei seinen Eltern verbringt. Vernünftige Eltern werden ohnehin nicht ein fast 14-jähriges Kind zwingen ... eben aber auch eine vernünftige Mutter nicht!

Ich muss fairerweise sagen, dass es mir ermöglicht wurde, viele Alte Hüte zu lüften.

@wackelpudding
ja, es wird einen protokollierten Vergleich geben, zu dem ich  beantragt habe, dass der Fachsenat ihn genehmigt und auf seine Vollstreckungsfähigkeit hinweist.
Darauf wollte man gerne verzichten. Aber aufgrund bekannten Mütterverhaltens habe ich darauf bestanden.

RA Borkenkäfer war natürlich auch dabei - sehr entspannt.
Und auch die VP hat mir gut gefallen (auch wenn ich ihr hin und wieder widersprechen musste).
Die von der KM abgelehnte UPflgerin behält ihren Job! *lächel*
Es wurde mit aufgenommen, dass sie sich der Elternautonomie unterzuordnen hat (aber das versteht sie leider nicht. Ich hatte es ihr schon zweimal geschrieben, dass sie außen vor ist, solange die Eltern einvernehmlich sich von der Umgangsregel entfernen).

Hat mir insgesamt Spaß gemacht.
Besonders die Diskussion über die Verweigerung des Unterhaltes Wink
Ich war ganz überrascht, zu was ich alles verpflichtet bin! 
Z.Bsp. hätte ich sofort nach ALG-Bezug die Anrechnung des titulierten Unterhaltes beantragen müssen.
Oh je - hatte ich ganz vergessen....
Aber so einfach ist dass eben nicht. 
Und von meinem Vorschlag, es noch einmal auf ein Strafverfahren ankommen zu lassen, wollte der nette Mediator nichts wissen.
Schade!
 
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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Ibykus - 12-11-2013, 17:22
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Kindeswohlhandel.de - 22-12-2013, 17:01
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Kindeswohlhandel.de - 23-12-2013, 20:03
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von the notorious iglu - 03-03-2014, 17:40
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