30-09-2014, 16:14
Nö. Siehe letzter Satz: Ich stimme einem Gütegerichtsverfahren zu. somit hat er dem zugestimmt und auch beigepflichtet, was ohnehin nicht anders zu regeln ist. Ein generelles Verweigern in der Sache, hätte sich negativ auf ihn ausgewirkt. Das hat er nicht getan, weil er es wusste.
Alles andere in dem Brief ist berechtigtes Dampf ablassen, indem er schlicht dem Gericht seine Meinung dazu gesagt hat. Das es zur Kenntis genommen und in die Akten gelegt wird, ist ihm auch bekannt.
Vielleicht sollten die Väter allgemein aber mehr diese Meinung kund tun, damit vielleicht der ein oder andere AHA-Effekt stattfindet. Die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt.
Alles andere in dem Brief ist berechtigtes Dampf ablassen, indem er schlicht dem Gericht seine Meinung dazu gesagt hat. Das es zur Kenntis genommen und in die Akten gelegt wird, ist ihm auch bekannt.
Vielleicht sollten die Väter allgemein aber mehr diese Meinung kund tun, damit vielleicht der ein oder andere AHA-Effekt stattfindet. Die Hoffnung stirbt bekanntermaßen zuletzt.