11-01-2014, 13:44
(11-01-2014, 01:00)Ibykus schrieb: Und eine Katze ist als Ersatz gekauft worden: an einem Freitag VOR einem Umgangswochenende! Auch hier konnte ich meiner Tochter nicht abschlagen, dass sie den Samstag und Sonntag zu Hause bei ihrer Katze verbringt.Unglaublich !
Aber nur für Menschen, die sich nicht so recht vorstellen können, wie manupulativ solche KindesbesitzerInnen jeden Tag auf's Neue denken und handeln.
Respekt für Deine Reaktion darauf - gerade solch dem Kind gegenüber rücksichtsvolle Handlungsweise führt gerade langfristig dem Kind vor Augen, welcher Elternteil hier in Wirklichkeit im Interesse des Kindes handelt. Eines Tages wird die Mutter sich noch sehr wundern ...
Eine umfangreiche Beschwerde ist leider wirklich zwingend.
Wie die auschliesslich mutterorientierte Richterin so tickt, kann man schon daran erkennen, dass sie den Begriff Ordnungsgeld in ihrer Abweisung in Anführungszeichen gesetzt hat - ganz so, als ob Du Dir diesen selbst ausgedacht hättest ...
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel