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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB
#21
kay schrieb:Haetten die Dir das mit der "emotionalen Stoerung" und 30% Behinderung nicht mitteilen MUESSEN? Die wurde ja immerhin schon vor 4,5 Jahren diagnostiziert!! Wie gehst Du jetzt weiter vor?
Meiner Meinung nach hätte die KM das mitteilen müssen. Indem sie es unterlassen hatte, hat sie ihre Fürsorgepflicht dem Kind gegenüber verletzt. Und infolge dieser Fürsorgepflichtverletzung liegt auch zumindest eine Kindeswohlgefährdung vor.
Leider wird in der Praxis so verfahren, wie von "p" beschrieben. Allerdings -da wird er mir zustimmen- macht das die Sache ja weder besser noch richtiger.
Dieser Richterin das Wohl junger Menschen (Kindeswohl!) anzuvertrauen läßt im Ergebnis wohl die gleiche Wirkung besorgen, wie einem Affen eine Handgrante zum spielen zu geben.

Natürlich werde ich den Beschluß mit der sofortigen Beschwerde angreifen und Fakten nachlegen (der Hund, dem es ja nach den Äußerungen der KM gar nicht sooo schlecht ging, das man ihn nicht doch zum Umgang "mitzurren" konnte, wurde ja dann doch ganz plötzlich eingeschläfert: an einem Umgangsmittwoch, der selbstverständlich ausfallen musste. Denn ich kann ja nicht von meinem Kind verlangen, dass es zu mir kommen muss, wenn sie ihren Hund verliert.

Und eine Katze ist als Ersatz gekauft worden: an einem Freitag VOR einem Umgangswochenende! Auch hier konnte ich meiner Tochter nicht abschlagen, dass sie den Samstag und Sonntag zu Hause bei ihrer Katze verbringt.

Mein Kind weiß, dass ich ihr sowas niemals verübeln werde.

Die Mutter dagegen weiß genau, dass sie auf diese Weise wieder mal einen Umgang vereiteln kann.

Nur ein (das) FamGericht weiß das nicht.
Entweder, weil es zu dumm ist oder aber zu kriminell (nämlich dann, wenn man darin eine Rechtsbeugung sieht, die meines Erachtens auch vorliegt, aber eben nicht beweisbar ist).

Der "Oberhammer" ist die Gleichsetzung "Anhörung" oder "Vernehmung als Zeuge". Ich habe schon (in Abwesenheit der KM) mit meiner Tochter telefoniert und ihr mitgeteilt, dass ich nun gezwungen bin, den Grund für das Einleiten des Verfahrens zu benennen. Dagegen hatte sie -anders als sonst- keine Einwände!
Nachdem ich sie einmal früher auf ihren Wunsch hin von der Schule abgeholt hatte, machte die KM -wie immer- ein Affentheater, worauf hin meine Tochter sich im Folgenden weigerte, ihre Mutter über solche Vorfälle überhaupt noch zu informieren: die schimpft ja sowieso! Und zu mir: Ich könnte doch nochmal zum Gericht gehen, damit sie sich -meine Worte-: dazu äußern kann.

Und ich überlege, der KM ein Fürsorgepflichtverletzungsverfahren (mglw. ein Unterhaltspflichtverletzungsverfahren, denn die Unterhaltspflicht der KM besteht ja gerade in der Wahrnehmung solcher Erziehungs- und Fürsorgepflichten) anzuhängen ...
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Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Ibykus - 12-11-2013, 17:22
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Kindeswohlhandel.de - 22-12-2013, 17:01
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Kindeswohlhandel.de - 23-12-2013, 20:03
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von Ibykus - 11-01-2014, 01:00
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von the notorious iglu - 03-03-2014, 17:40
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RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von the notorious iglu - 18-11-2014, 22:33
RE: Ordnungsgeldantrag wegen Mißachtung § 1684 BGB - von the notorious iglu - 19-11-2014, 18:52

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