30-01-2015, 21:49
Der nächste deftige Fall: Norbert Kuß war drei Jahre hinter Gitter, "wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in einem Fall sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen, in allen vier Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen". Basierend auf einem katastrophalen Gutachten einer "Sachverständigen" der Uniklinik Homburg. Die wird mit Namen übrigens nicht genannt, wieso eigentlich? Richter -bis zum BGH hoch!-, die so etwas abnicken sind ebenso katastrophal.
http://www.sueddeutsche.de/panorama/schm...-1.2326516
Auch er wäre im Gefängnis verrottet, wenn nicht ein Zufall geholfen hätte. Im nachfolgenden Zivilverfahren, in dem man ihm noch zigtausend Euro Schmerzensgeld abnehmen will kommt ein qualifizierter Gutachter dazu, Professor Eberhard Schulz aus Freiburg, der Fall wird schliesslich auch strafrechtlich wieder aufgerollt. Zehn Jahre nach der Anzeige dann wird er "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen. Ein Freispruch erster Klasse.
Wie brutal die Nebenereignisse sind, kommt im Artikel ebenfalls zur Sprache. Er war Beamter, wird hinausgeworfen, fällt auf ALG 2 zurück, und verliert damit im Gegensatz zu jedem Angestellten auch die Rentenansprüche. Dazu Prozesskosten, sein Haus steht vor der Zwangsversteigerung als er im Gefängnis sitzt, 200000 EUR kostet ihn die Sache. Ein Lehrstück ist das auch für jeden, der sich für Kinder aus schwierigen Verhältnissen einsetzt. Bleiben lassen, Abstand halten!
Natürlich gibts auch wieder das Verjährungsspiel. Ob es Schadenersatz von der unfähigen Gutachterin gibt, ist noch nicht raus - Verjährung?
http://www.sueddeutsche.de/panorama/schm...-1.2326516
Auch er wäre im Gefängnis verrottet, wenn nicht ein Zufall geholfen hätte. Im nachfolgenden Zivilverfahren, in dem man ihm noch zigtausend Euro Schmerzensgeld abnehmen will kommt ein qualifizierter Gutachter dazu, Professor Eberhard Schulz aus Freiburg, der Fall wird schliesslich auch strafrechtlich wieder aufgerollt. Zehn Jahre nach der Anzeige dann wird er "aus tatsächlichen Gründen" freigesprochen. Ein Freispruch erster Klasse.
Wie brutal die Nebenereignisse sind, kommt im Artikel ebenfalls zur Sprache. Er war Beamter, wird hinausgeworfen, fällt auf ALG 2 zurück, und verliert damit im Gegensatz zu jedem Angestellten auch die Rentenansprüche. Dazu Prozesskosten, sein Haus steht vor der Zwangsversteigerung als er im Gefängnis sitzt, 200000 EUR kostet ihn die Sache. Ein Lehrstück ist das auch für jeden, der sich für Kinder aus schwierigen Verhältnissen einsetzt. Bleiben lassen, Abstand halten!
Natürlich gibts auch wieder das Verjährungsspiel. Ob es Schadenersatz von der unfähigen Gutachterin gibt, ist noch nicht raus - Verjährung?