Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#17
(30-10-2013, 22:04)sorglos schrieb: Mit dem Satzteil "nicht Folge leisten" gibst du deine Auskunftsverweigerung bekannt. Daraus könnte die Fledermaus versuchen Klagegrund zu zimmern.

Also weitergefeilt:
Zitat:"Die von Ihnen erwünschte Auskunft wurde im Monat 2012/XX erteilt. Wesentliche Änderungen gibt es nicht, weswegen für eine erneute Auskunftsforderung kein Anlass besteht."

Naja, ich halte Deine Bedenken zwar für etwas hergeholt, stimme aber zu, daß Deine Verbesserung sinnvoll ist.

Simon II
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Simon ii - 31-10-2013, 01:04

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Auskunft, Studium, erneute Anzeige möglich? fragender 5 744 05-08-2023, 02:40
Letzter Beitrag: Alimen T
  Ablauf Botschaft freedom 1 1.953 14-01-2019, 21:04
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste