31-10-2013, 01:04
(30-10-2013, 22:04)sorglos schrieb: Mit dem Satzteil "nicht Folge leisten" gibst du deine Auskunftsverweigerung bekannt. Daraus könnte die Fledermaus versuchen Klagegrund zu zimmern.
Also weitergefeilt:
Zitat:"Die von Ihnen erwünschte Auskunft wurde im Monat 2012/XX erteilt. Wesentliche Änderungen gibt es nicht, weswegen für eine erneute Auskunftsforderung kein Anlass besteht."
Naja, ich halte Deine Bedenken zwar für etwas hergeholt, stimme aber zu, daß Deine Verbesserung sinnvoll ist.
Simon II