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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#14
Dann lehne die Auskunft ab. Aukunft einklagen kann die Ex natürlich probieren, aber da müsste sie erst mal ihre Behauptungen belegen. Wenn sie auf die BAT/TVÖD-Tabelle verweist, kannst du dagegen argumentieren, dass die Erhöhung unter 10% liegt und im übrigen keine Veränderung des Unterhalts zu Folge hätte. Die Klage wäre also mutwillig und dürfe nicht angenommen werden. Wenn das Verfahren aber trotzdem eröffnet wird, brauchst du einen Anwalt.
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von p__ - 30-10-2013, 15:12

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