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KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist?
#13
Hallo p,

danke für den Hinweis.

Ich kann natürlich nicht in die Zukunft schauen, aber zumindest die tournusmäßige Heruafstufung kommt erst wieder in 2 Jahren.

Kann die KM einen Auskunftsanspruch unter diesen Umständen einklagen? Was passiert wenn ich Auskunft geben muss, die Gehaltssteigerung allerdings unter 10 % ist? Es herrscht doch Anwaltszwang. Muss die KM dann alle Kosten tragen?

Danke und Grüße

Lullaby
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RE: KU: erneute Auskunft vor Ablauf 2-Jahresfrist? - von Lullaby - 30-10-2013, 13:53

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